Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 06.10.2011 22:11:39

Gerichtlicher Titel

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 809
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo

Ich hab eine Frage, kann man einen Gerichtlichen Titel anfechten?

Es geht um einen Titel aus dem jahre 2003 wo es gesetzlich noch so geregelt war das er bei der Post hinterlegt wurde und somit als zugestellt galt. und ich Kann mich beim Besten willen nicht daran erinnern den Abgeholt zu haben

ok noch eine kurtze Beschreibung dazu, bei dem Titel gehts um eine Videoteck wo ich zwischen 1996 und 1997 etwas ausgeliehen hab, ich hab es wieder abgegeben nur Lief diese Viedeoteck ohne PC nur mit Karteikarten, wenn man etwas zurückbrachte gabs keine Bestätigung und man musste auch selber nirgens unterschreiben. Es sind also 4 -6 Jahre vergangen es kamm kein Schreiben kein Anruf von der Videoteck. Die erste frage die ich mir stelle ist wie haben die den Gerichtlichen Titel bekommen den es gibt Verjährungs Fristen zumal ich alles was ich ausgeliehen hab bei der Videoteck abgegeben hab??? Desweiteren hab ich jetzt erst davon erfahren weil eine Gerichtsvollzieherin bei mir war die wollen über 1000€ von mir

Was kann ich tun??? und ich will keine Antwort die Lautet " Ja bezahlen" oder ähnlich ich will wissen wie kann ich mich dagegen währen bzw vorgehen.

Mfg


Antwort geschrieben am 06.10.2011 23:13:12
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Es kommt darauf an, was für einen Titel der Zwangsvollstreckung zugrunde liegt. Dies können Sie beim Gerichtsvollzieher erfahren bzw. bei dem vermeintlichen Gläubiger. Falls ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie vorliegt, legen Einspruch ein und beantragen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, mit der Begründung, die Sie angegeben haben, also Mahnbescheid ist Ihnen nie zugegangen etc.
Falls ein Titel in Form eines Urteils vorliegt, ebenfalls Rechtsmittel erheben und Antrag auf Wiedereinsetzung.
Bei Rückfragen können Sie mich gerne per E-Mail kontaktieren.



Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Gerichtlicher Titel | Gesamtbewertung: 4.2/5 | Datum: 2011-10-08
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Inkasso, Mahnungen letzten Monat:

11
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Gerichtlicher   Titel