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Frage geschrieben am 12.02.2011 20:38:16

Gericht: Vaterschaftsanerkennung

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1414
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,
ich benötige vor einem Gerichtstermin noch ein paar kleine Informationen und hoffe diese hier zu finden...

Kurz vorweg zur Erklärung:
Ich habe bisher die Vaterschaft nicht anerkannt weil ich mir nicht sicher bin es zu sein. Gründe dafür sind u.a. das "Lotterleben" meiner Ex, ebenso ihre "Taschengeldbeschaffung" vor und vermutlich während unserer Beziehung bei anderen Männern.
Klare Absprache damals, die sie auch akzeptierte, war das wir (ich) keine Kinder wollten, u.a. eben auch weil es uns finanziell nicht gut ging und die Beziehung in meinen Augen vermutlich eh leider nicht lange halten würde.
Durch Zufall habe ich eine Mail von ihr gelesen in der sie mit einer Freundin darüber schrieb das schon oft ein Kind eine Beziehung gerettet hätte und selbst wenn nicht, dann wäre sie immerhin ihren blöden Job für eine Zeit los und würde Geld vom Staat bekommen...
Daher auch mein Verdacht das sie es drauf angelegt hat ein Kind zu bekommen und die Pille abgesetzt haben könnte.

Nun ist bald die Gerichtsverhandlung, erstmal zwecks Vaterschaftsanerkennung wobei es dann früher oder später sicher auch um Zahlungen gehen wird.
Da wird es dann ohnehin auf einen Test hinauslaufen da ich auch da nicht ohne weiteres etwas akzeptieren werde, daher meine Frage:
Was muss man bei Gericht in so einer Verhandlung angeben? Ist es wie im Strafrecht, also nur Angaben zur Person? Und was wären das dann für Angaben?

Dem Gericht wird es ja völlig egal sein ob das Kind nun gewollt war oder mir zuzusagen untergejubelt wurde, der Vater ist dann ja sozusagen der Dumme der zahlen muss oder würde es etwas bringen seine Begründungen dort auszuführen?

In meinen Augen finde ich es ja schon fast unverschämt das ich mir dafür nun einen Tag frei nehmen muss, über 100 km durch die Gegend fahren muss und das dann vermutlich nur wegen so einem Test. Könnte man so einen nicht einfach beim örtlichen Gericht machen wenn man bei der Verhandlung 1. eh nichts sagen will und 2. auch kein Interesse dran hat auf seine Ex inklusive Familie zu treffen?

Hoffe hier auf die paar kleinen Fragen eine Antwort zu bekommen, bedanke mich für jede Information oder Tipp den ich bekommen kann.

Besten Dank!


Antwort geschrieben am 12.02.2011 21:04:35
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass Sie eine Ladung zum Gerichtstermin bekommen haben. Auch, wenn Sie dort nichts aussagen möchten, müssen Sie dieser Ladung Folge leisten. Wenn Sie nicht erscheinen, müssen Sie mit einem Ordnungsgeld rechnen.

Der eigentliche Vaterschaftstest wird sicher im Ergebnis auch an einem anderen Ort durchführbar sein, denn der Vaterschaftstest wird nicht vor Gericht durchgeführt. Ich gehe davon aus, dass es beim Gerichtstermin zunächst darum geht, ob Sie die Vaterschaft anerkennen oder bestreiten wollen. Wenn Sie diese bestreiten wollen, müssen Sie davon ausgehen, dass der Richter einen Vaterschaftstest als Beweis veranlassen wird- der Test wird dann aber an einem anderen Tag und vermutlich auch an einem anderen Ort durchgeführt.

Wenn sich durch den Vaterschaftstest herausstellen sollte, dass Sie der leibliche Vater des Kindes sind, müssen Sie damit rechnen, dass ein Unterhaltstitel, welcher auch vollstreckbar ist, gegen Sie ergehen wird. In diesem Fall sind Sie zur Zahlung nach der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet.

Ob Ihre Ex-Freundin Ihnen das Kind gegen Ihren Willen "untergejubelt" hat oder nicht, spielt keine Rolle, wenn es um Ihre Zahlungsverpflichtung geht. Bedenken Sie, dass der Unterhalt der Lebensführung des Kindes dient. Das Kind trägt keine Schuld an den Umständen seiner Entstehung und darf somit auch nicht finanziell benachteiligt werden.

Was genau der Richter an Angaben verlangen wird, kann hier nicht seriös vorhergesagt werden, da ich den Verfahrensstand nicht kenne. Es ist mir nicht bekannt, welche Anträge bisher gestellt worden sind. Sofern Sie Partei sind, die andere Partei also Ihre Ex-Freundin ist, dürften dem Richter aus den bisherigen Schriftsätzen Ihre Personalien sowieso bekannt sein. Sie werden dann vermutlich nochmals gefragt, ob Sie Herr XY sind. Da Sie vermutlich nicht anwaltlich vertreten sind, wird der Richter Sie aber auch durch die Verhandlung führen. Wenn Sie zu einem Sachverhalt keine Angaben machen müssen, werden Sie darauf auch hingewiesen. Scheuen Sie sich auch bitte nicht, den Richter zu fragen, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste, überschlägige Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen.

Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.02.2011 22:20:11

Vielen Dank schon mal für Ihre schnelle Antwort!

Kleine Nachfrage lediglich:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe wird es bei dieser Ladung zum Termin der Vaterschaftsanerkennung nur darum gehen ob ich diese anerkenne oder nicht, obwohl ich dieses im Grunde schon vorab schriftlich mitgeteilt habe?

Wäre ich verpflichtet Angaben zum Beruf/Verdienst zu machen oder dürfte ich so eine Angabe verweigern?

Und Sie als Anwalt wissen es vermutlich besser, ich war der Ansicht da ja ein Vaterschaftstest im Raum stehen wird kann auch ein Anwalt mir da nicht viel helfen oder irre ich mich?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.02.2011 22:37:36

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Auch bzw gerade, wenn Sie bereits vorher schriftlich mitgeteilt haben, dass Sie die Vaterschaft bestreiten, muss darüber verhandelt werden. Sie müssen also wie bereits erwähnt der Ladung Folge leisten, wenn Sie kein Ordnungsgeld riskieren wollen.

Es ist ohne Akteneinsicht zu haben wie gesagt sehr schwierig seriös vorauszusagen, was Sie vor Gericht gefragt werden können oder nicht. Ich gehe davon aus, dass es jetzt zunächst nur darum geht, ob die Vaterschaft bestritten wird oder nicht. Ihr Verdienst ist für diese Frage ja zum jetzigen Zeitpunkt unerheblich. Wenn sich aber herausstellen sollte, dass Sie der biologische Vater des Kindes und damit unterhaltspflichtig sind, hat der Gegner einen Auskunftsanspruch hinsichtlich Ihres Einkommens.

Grundsätzlich kann Ihnen ein Anwalt immer insofern helfen, als er Akteneinsicht beantragen und Sie hinsichtlich Ihres Verhaltens vor Gericht beraten kann. Meiner Einschätzung nach wird aber auch hier ein Anwalt nicht verhindern können, dass der Richter vermutlich ein Abstammungsgutachten, also einen Vaterschaftstest, veranlassen wird.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen nochmals alles Gute!

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Gericht: Vaterschaftsanerkennung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-02-12
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