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Frage geschrieben am 29.01.2012 18:17:00

Gerät zur Reparatur, Reparaturbetrieb stellt sich tot

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 667
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich habe im Mai 2011 einen Tauchcomputer zum Batterietausch gegeben, welcher auch ausgeführt wurde. Jedoch verband sich danach der Tauchcomputer nicht mehr mit dem zugehörigen Sender (welcher den Flaschendruck an den Computer übermittelt).
Ich habe daher beide Teile Anfang Juli 2011 zur Diagnose und Reparatur an den Reparaturbetrieb zurückgeschickt, wie dies auch mit der Reparaturfirma abgesprochen war.
Seitdem ist bei der Firma kaum jemals jemand zu erreichen. Im September konnte ich endlich hören, dass der Sender ausgetauscht werden müsse, was ich auch umgehend per E-Mail in Auftrag gegeben habe.
Seitdem herrscht Funkstille. Am Telefon erreiche ich nie jemand.
Auf Mails, Faxe und zuletzt (Januar 2012) einen eingeschriebenen Brief (Fristsetzung, mir mein Eigentum unfrei zurück zu senden) erfolgt keine Reaktion - das Schreiben ist aber angekommen (Rückschein sowie die Sendeberichte der Faxe liegen vor).

Bei eBay werden baugleiche Geräte für ca. 300€ gehandelt. Der Computer ist zwar schon älter, aber nach dem Batteriewechsel durchaus noch für 10 Jahre gut.

In einschlägigen Foren (z.B. taucher.net) wird von anderen Kunden über ähnliche Erfahrungen mit dieser Firma berichtet.

Was kann ich nun tun, um mein Eigentum zurückzubekommen?


Antwort geschrieben am 29.01.2012 19:07:33
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es gibt nunmehr die Möglichkeit, dass Sie entweder vom Kauf zurücktreten und ihr Geld (verzinst) wieder verlangen oder aber eine Herausgabe- bzw. Nacherfüllungsklage anstrengen, da das außergerichtliche Verfahren scheinbar wenig vielversprechend ist.

Die Klage würde am Gerichtsort des Schuldners anhängig gemacht werden.

Wenn sie dafür einen Rechtsbeistand suchen, können Sie gerne auf meine Kanzlei zurück greifen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.

Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.01.2012 19:21:45

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe auf die (erneute) Reparatur, d.h. den Austausch des Senders, noch keine Zahlungen geleistet. Es geht also "nur" darum, die dem Reparaturbetrieb zur Reparatur überlassenen Artikel (Tauchcomputer und Sender) wiederzubekommen oder, falls diese untergegangen sein sollten, einen angemessenen Schadensersatz.
Mahnverfahren kommt ja nicht in Frage, da es keine Geldforderung ist.

Daher kurze Rückfragen:

1. Müsste ich für eine Herausgabe-Klage einen Anwalt beauftragen? Der Streitwert ist ja recht gering, so dass das AG zuständig wäre.
2. Wäre eine solche Klage erfolgversprechend? Würde sie ein Aussonderungsrecht bei einer evtl. Insolvenz des Reparaturbetriebs begründen?
3. Könnte ich alternativ einen Gerichtsvollzieher beauftragen, mir mein Eigentum zurückzuholen, oder benötige ich dafür einen Titel?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.01.2012 19:28:18

Sehr geehrter Fragesteller,

da die Herausgabeklage beim Amtsgericht einzureichen ist, könnten Sie diese auch selbst einreichen, ohne Anwalt. Ob diese erfolgversprechend ist, hängt zunächst von Ihren juristischen Fähigkeiten ab, die Anträge zu formulieren und den Sachverhalt unter Beweisantrott darzustellen. Im Allgemeinen ist diese aber erfolgsversprechend, da die Sach- und Rechtslage hier eindeutig scheint.

Bei einer Insolvenz würde Ihr Eigentum gesondert behandelt und würde natürlich auch nicht in die Insolvenzmasse fallen.

Für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers benötigt man vorher den Titel, der nur über den Klageweg zu erhalten ist.

Wenn Sie weitere Fragen haben sollten, schreiben Sie mir bitte per email an.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Gerät zur Reparatur, Reparaturbetrieb stellt sich tot | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2012-01-29
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