Generalvollmacht
03.12.2007 19:58 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, welche Vergehen, bzw. welcher Straftatbestand besteht, wenn eine Generalvollmacht erschlichen worden ist, obwohl mindestens 1 Vollmachtgeber/Unterzeichner gem. § 105 BGB nicht mehr voll Geschäftsfähig war (Demenz, Behandlung seit ca. 1,5 Jahren, Alter der Person 83), die zur Zeit Generalbevollmächtigten haben Kenntnis vom Gesundheitszustand der Vollmachtgeber gehabt.(Eltern/Kinder) Welche Möglichkeiten gibt es, diese Generalvollmacht anzufechten?
Der 2. Vollmachtgeber ist 85 Jahre alt gewesen und ist an einem Montag aus dem Krankenhaus entlassen worden,schon am selben Tag haben zwei der 4 Kinder den Eltern die vorbereitete Generalvollmacht nachmittags zur Durchsicht gegeben, am Folgetag war durch die Kinder der Termin mit dem Notar bereits vereinbart.
Das Ehepaar hat schon morgens um 4.00 Uhr angekleidet auf den Notar gewartet, völlig verwirrt. Unterschrift wurde geleistet.
Der Vollmachtgeber (85) ist am darauf folgenden Tag erneut ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Beide waren zur Zeit der Unterschriften erst seit einigen Wochen in einem Seniorenwohnheim untergebracht, der männliche Vollmachtgeber mehrfach im Krankenhaus.
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
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