Generalvollmacht
07.10.2011 06:58 |
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
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Zum Thema Generalvollmacht habe ich folgende Fragen:
1. Wie lange gilt eine (uneingeschränkte) Generalvollmacht (Vorsorgevollmacht), wenn in der Vollmacht keine Regelung über deren Dauer getroffen worden ist?
Gilt sie insbesondere über den Tod des Ausstellers hinaus?
2. Der Inhaber der Vollmacht ist kein Erbe.
Kann er dennoch Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins stellen?
3. Kann er einen solchen Antrag auch ohne Zustimmung der erben stellen?
4. Wer muss in diesem Fall für die Kosten des Erbscheins aufkommen?
5. Kann der Inhaber der Vollmacht alleine Antrag auf Nachlassverwaltung stellen?
6. Kann er einen solchen Antrag auch ohne Zustimmung der Erben stellen?
7. Wer muss in diesem Fall für die Kosten der Nachlassverwaltung aufkommen?
8. Ist der Inhaber der Vollmacht dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um z.B. die Überziehung von Konten des Erblassers zu verhindern und die Rückzahlung noch laufender Darlehen zu ermöglichen oder kann er das den Erben überlassen?
Für die Beantwortung der Fragen vielen Dank!
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