Gemeinschaftsantenne
10.01.2006 18:20 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um die Beantwortung folgenden Sachverhaltes:
Im Jahr 1970 mietete ich eine Wohnung, die mir über eine Gemeinschaftsantenne Zugang zu den damals verfügbaren Fernsehprogrammen gewährte.
Im Jahr 1980 wurde im Haus zusätzlich Kabelfernsehen verlegt, an das wir Mieter uns gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr anschließen lassen konnten.Die Nutzung war den Mietern freigestellt.
Ich verzichtete auf den Kabelanschluß und blieb weiterhin an die Gemeinschaftsantenne angeschlossen.
Als ab 2004 die Sendungen in unserem Sendebereich digital abgestrahlt wurden, empfahl mir die Hausverwaltung, einen Receiver zu kaufen (80 €). Durch die Vewendung dieses Receivers war sicher gestellt, dass ich weiterhin die abgestrahlten Programme über den Gemeinschaftsantennenanschluß erhielt.
Im Rahmen einer Gebäudesanierug wurde im Jahr 2005 die Gemeinschaftsantenne entfernt. Seit diesem Zeitpunkt ist der Empfang jeweden Fernsehprogramms für mich nicht mehr möglich. Einwände gegen diesen Zustand wurden mir dahingehend beantwortet, dass ich mich an das Kabelfernsehen ( mit den entsprechenden Gebühren und Anschlußkosten ) anschließen lassen könne.
Meine Frage:
Ist der Vermieter verpflichtet, nach der Gebäudesanierung den Zustand der Antennenanlage wieder so herzustellen, dass ich, wie ehemals angemietet, ohne zusätzliche Kosten Zugang zu den abgestrahlte Fernsehprogrammen habe?
Ist bei weiterem Fortbestehen dieses Mangels der Einbehalt einer Mietminderung möglich und in welcher Höhe darf sich diese prozentual von der Gesamtmiete bewegen?
Mit freundlichen Grüßen









