Gemeinnützigkeit
05.02.2008 15:54
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Steuerrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Was muss ich tun um eine Überprüfung der Gemeinützigkeit der Vereinigung hinter diesem Link *****
zu erreichen.
Ziel der Überprüfung soll die Aberkennung der Gemeinnützigkeit sein.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Gemeinnützigkeit
05.02.2008 | 16:29
Antwort
von
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
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Sehr geehrter Fragender,
prinzipiell erfolgt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit mittels Steuerbescheid, wogegen ein Rechtsmittel gegeben ist. Prinzipiell kann dieses auch rückwirkend erfolgen, sofern keine gemeinnützigkeit vorliegt.
Nach Beseitigung der Mängel kann auch im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für zukünftige Zeiträume ggf. erneut über eine Anerkennung einer Gemeinnützigkeit entschieden werden.
Die Gemeinnützigkeit sagt jedoch nichts über Seriosität sowie angemessenen Mittelverwendung aus (vgl. http://www.pr-inside.com/de/spendensiegel-fuer-hilfsorganisat-r350016.htm), da die Finanzämter die Prüfung lediglich unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten vornehmen.
Sollten Sie Bedenken haben, kann man sich an das zuständige Finanzamt oder an das Amtsgericht zur Überprüfung wenden, jedoch muss ein begründeter Verdacht vorliegen.
Ich hoffe, Ihen ersteinmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter