366.323
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
652 Besucher | 3 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Steuerrecht » Gemeinnützigkeit
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Steuerrecht » Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit


05.02.2008 15:54 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter


| in unter 2 Stunden

Was muss ich tun um eine Überprüfung der Gemeinützigkeit der Vereinigung hinter diesem Link *****
zu erreichen.
Ziel der Überprüfung soll die Aberkennung der Gemeinnützigkeit sein.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Gemeinnützigkeit
05.02.2008 | 16:29

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell erfolgt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit mittels Steuerbescheid, wogegen ein Rechtsmittel gegeben ist. Prinzipiell kann dieses auch rückwirkend erfolgen, sofern keine gemeinnützigkeit vorliegt.

Nach Beseitigung der Mängel kann auch im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für zukünftige Zeiträume ggf. erneut über eine Anerkennung einer Gemeinnützigkeit entschieden werden.

Die Gemeinnützigkeit sagt jedoch nichts über Seriosität sowie angemessenen Mittelverwendung aus (vgl. http://www.pr-inside.com/de/spendensiegel-fuer-hilfsorganisat-r350016.htm), da die Finanzämter die Prüfung lediglich unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten vornehmen.

Sollten Sie Bedenken haben, kann man sich an das zuständige Finanzamt oder an das Amtsgericht zur Überprüfung wenden, jedoch muss ein begründeter Verdacht vorliegen.

Ich hoffe, Ihen ersteinmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter


Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

233 Bewertungen
FACHGEBIETE
Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Kaufrecht