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Wir wohnen dörflich (850 EW) im eigenen Haus. 6 Meter hinter unserem Haus befindet sich auf einem 5 Meter hohen Felsen stehend ein ca. 50-jähriger Nadelwaldbestand, der der Ortsgemeinde gehört. Wir wohnen am nächsten am Wald, durch den Baumbestand haben wir als einzige keine Möglichkeit auf Satelliten-Empfang. Kabelempfang werden wir auch die nächsten Jahre nicht haben.
Wir haben bereits bei der Ortsgemeinde vorgesprochen, auch im Hinblick auf Stürme, wobei im letzten Jahr ein Baum auf das Dach unseres Holzschuppens gefallen ist. Mit einer anderen Windrichtung kann es genauso passieren, dass ein Baum auf unser Haus fällt.
Nach einer Waldbegehung mit dem Förster sieht man jedoch weiterhin keinen Anlass, Bäume zu fällen. Und dass mit der Sat-schüssel sei halt "unser Pech".
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Diese Antwort ist vom 10.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.11.2007 16:12:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 305
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vielen Dank für Ihre Anfrage(n). Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei folgender Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens völlig anders ausfallen. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Von einem Nachbargrundstück ausgehende negative Einwirkungen durch Bäume und Pflanzen auf Antennen oder auch die Lichtverhältnisse begründen in der Regel keine Abwehransprüche aus §§ 862, 1004 BGB ( BGH LM Nr. 1, 2; NJW 91, 1671; 92, 2569 ).
Anders wäre die Situation zu beurteilen, wenn von dem Baumbestand eine latente Gefahr auf Ihr Grundstück ausginge. Diese Gefahrenlage müssten Sie im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung jedoch beweisen, was schwierig sein wird, zumal der Förster nach der Ortsbegehung keine Gefahrenquelle erkannte. Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf können Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
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