Frage geschrieben am 26.01.2010 13:07:47
Gema für Event, DVD und Streaming
Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1636es soll eine Betriebsfeier abgehalten werden, die bei der Gema (mit Pauschalformular für die eingespielte Musik) angemeldet wird.
Gleichzeitig wird sie im Internet als Streaming (mit Passwort geschütztem Login nur für Mitarbeiter zugänglich) einmalig übertragen.
Später soll ein Zusammenschnitt der Betriebsfeier auf DVD gepresst und entgeldlos nur für Mitarbeiter für privaten Gebrauch verteilt werden.
Kann man das Streaming und die DVD-Pressung auch mit einem Pauschalvertrag bei der Gema anmelden? D.h. ohne nochmals die Genehmigung der Urheber und Verlage einzuholen - so wie dies bei der Pauschalanmeldung des Events auch möglich ist?
Vielen Dank für Ihre Beratung.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.01.2010 14:40:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 28
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 28
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Frage beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Im Pauschalvertrag zur Veranstaltung/Betriebsfeier sind Weiterleitung und Vervielfältigung noch nicht enthalten, da sich die GEMA-Gebühr lediglich auf die gespielte Musik während der Veranstaltung bezieht, nicht dagegen auf eine Weiterleitung beispielsweise via Stream und auch nicht auf eine Vervielfältigung per Video. Hierfür ist eine separate Anmeldung nötig.
Umfassende Pauschalverträge werden regelmäßig für lange Zeiträume und nicht für einzelne Feierlichkeiten geschlossen. Solche Verträge lohnen sich beispielsweise für kommerzielle Veranstalter, welche mehrmals wöchentlich eine Veranstaltung betreiben und jedes mal eine separate GEMA-Anmeldung vornehmen müssten.
Im Einzelnen:
Ihre Veranstaltungsgebühr errechnet sich nach Höhe des verlangten Eintrittes, Größe des Raum und Art der gespielten Musik, z.B. kein Eintritt, 200 qm Veranstaltungsraum mit gespielter Tonträgermusik kostet ca. 41,40 Euro.
Eine Weiterleitung einer Livesendung via Internetstream orientiert sich je nach Charakter der Sendung an den Gebührensatz der öffentlichen Aufführung oder berücksichtigt die Gebührenbildenden Vorraussetzungen für Hintergrundmusik auf Internetseiten.
Die Herstellung und Vervielfältigung stellt ebenfalls eine eigene gebührenpflichtige Handlung dar.
Sie sollten bei Ihrer zuständigen GEMA-Bezirksdirektion nach möglichen Rabatten fragen, die z.B. für Mitgliedschaften in Berufsvertretungen, Nutzungsvereinigungen usw. vorliegen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Merkel direkt

