Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 01.02.2012 19:54:45

Geldanlage Fonds

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 429
Hallo,

im Jahre 2001 habe ich eine größere Summe in Aktienfonds bei einer Direktbank angelegt. Dort wurde darauf hingewiesen, dass die Anlage auf eigenes Risiko erfolgt und keine Beratung erfolgt. Innerhalb einer kurzen Zeit war das Geld nahezu verloren. Der Verwalter des Fonds ist in den Medien mehrfach negativ aufgefallen (falsche Empfehlungen, auch bei anderen Fonds) aber scheinbar rechtlich noch nie zur Rechenschaft gezogen worden.

Im Jahre 2009 wurde der Fonds geschlossen. Ich erhielt von der Bank die Möglichkeiten entweder mir das verbliebene Geld auszuzahlen oder in einen anderen Fonds zu wechseln. Der Wechsel wäre erneut mit Verwaltungsgebühren verbunden gewesen. Das Geld wurde mir ausgezahlt.

1. Habe ich irgendeine Möglichkeit Schadensersatz geltend zu machen und einen Teil des Geldes oder das gesamte Geld zurückzufordern (z.B. gegenüber der Bank, dem Fondsverwalter)?

2. Habe ich eine Möglichkeit gegen die Schließung des Fonds rechtlich vorzugehen? Der Fonds wurde gegen meinen Willen geschlossen und mir wurde damit die Möglichkeit genommen, mit meinem bestehenden Fonds wieder Gewinne zu erzielen.

Vielen Dank.


Antwort geschrieben am 01.02.2012 20:43:23
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Koopstraße 20, 20144 Hamburg, Tel: 040/480678-0, Fax: 040/480678-48
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Markenrecht
Bewertungen: 142
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich im Folgenden gern anhand des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte.

Zu 1.
Wenn es zutrifft, dass Sie die Anlage ohne jegliche Beratung getätigt haben, dann können Sie auf keinen Fall die Depot-Bank, die ja lediglich die von Ihnen ausgesuchten Wertpapiere verwahrt hat, für Ihre erlittenen Verluste haftbar machen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Fondsverwalter käme in Betracht, wenn er gegen Anlagekriterien des Fonds verstoßen oder in strafrechtliche relevanter Weise gehandelt hat, z.B. um sich selbst zu Bereichern. Hierzu haben Sie keine Umstände mitgeteilt.

Zu 2.
Als Mitglied des Fonds können Sie gegen dessen Schließung vorgehen und Ersatz der für Sie daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile verlangen, wenn die Schließung unter Verstoß des Gesellschaftsvertrages geschehen ist. Dies müsste im Rahmen einer ausführlichen Beratung geprüft werden. Dass Sie der Schließung nicht zugestimmt haben reicht für die Annahme einer rechtswidrigen Schließung nicht aus, da die Satzung des Fonds die notwendigen Zustimmungsquoren für eine Schließung festlegt. Einstimmigkeit ist dafür in der Regel nicht erforderlich.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet habe und stehe gegebenenfalls gern für eine kostenlose Nachfrage zu meiner Antwort zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Stephan Bartels
Rechtsanwalt
Koopstraße 20
20144 Hamburg

Tel.: 040/480678-0
Email: mail@rechtsanwalt-bartels.de

www.rechtsanwalt-bartels.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.02.2012 20:06:41

Sehr geehrter Herr Bartels,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich hatte mich leider bezüglich der erworbenen Fonds im Datum geirrt. Sie wurden im Dezember 2000 gekauft.

Welche (Verjährungs-)Fristen sind zu beachten, wenn ich die in den Punkten 1. und 2. von Ihnen genannten Punkte rechtlich durchsetzen möchte?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

CS
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.02.2012 12:34:39

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Schadensersatzanspruch gegen den Fondverwalter wegen rechtswidriger Verursachung eines Vermögensschadens würde in 10 Jahren ab dem Eintritt des Schadens (§ 199 ABs. III Nr. 1 BGB) oder in 30 Jahren ab der Vronahme der schädigenden Handlung (§ 199 Abs. III Nr. 2 BGB), je nachdem welche Frist früher abläuft.

Evtl. Ansprüche wegen einer unzulässigen Schließung des Fonds würden nach denselben Fristen verjähren.

Mit freundlichen Grüßen



Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Bartels direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht letzten Monat:

10
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Geldanlage   Fonds