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Frage geschrieben am 23.12.2010 13:52:37

Geld von Polizei beschlagnahmt Autobahn

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2087
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 47 weitere Antworten zum Thema Polizei.
Hallo,


ich habe einen Freund der harz 4 bezieht zu einem
Autokauf geschickt mit 19 000 euro.Er wurde von Polizei durch autobahnpolizei kontrolliert und das Geld wurde beschlagnahmt.Die Polizei sagte ihm das die es dürfen da verdacht auf Geldwäsche.
Frage wielange dürfen die das behalten?
Das Geld stammt von keiner Straftat.Gibt es fristen wielange die Polizei zeit hat das Geld zu behalten?Muss er beweisen woher es kommt oder kann er einfach die frist abwarten?danke für eine schnelle antwort


Antwort geschrieben am 23.12.2010 15:52:32
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Straftatbestand der Geldwäsche ist in § 261 StGB geregelt. Sollte das beschlagnahmte Geld einer der dort genannten Straftat entstammen, könnte es nach § 261 Abs. 7 StGB eingezogen werden.

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung stammt das beschlagnahmte Geld aber gerade nicht einer Straftat, sodass Sie unter Offenlegung der Herkunft des Geldes dessen Freigabe beantragen können.

Da die Beschlagnahme wegen des Verdachts der Geldwäsche durch die Polizei erfolgte, ist seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft binnen einer Woche nach der Beschlagnahme eine richterliche Entscheidung über die Beschlagnahme herbeizuführen.
Es steht Ihnen frei, eine solche gerichtliche Entscheidung selbst zu beantragen. Im Rahmen eines solchen Antrags sollten Sie darlegen, woher das Geld tatsächlich stammt und dies durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen (beispielsweise Kontoauszüge o.Ä.) beweisen.

Sollte die Beschlagnahme bereits von einem Richter angeordnet worden sein, können Sie diese Entscheidung ebenfalls mit einem Rechtsbehelf angreifen.
In diesem Falle wäre gegen die richterliche Anordnung der Beschlagnahme eine so genannte Beschwerde zu erheben.

Der guten Ordnung halber weise ich abschließend darauf hin, dass eine Freigabe des Geldes nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht zwingend zu erwarten steht.
Lediglich dann, wenn keine dringenden Gründe für die Annahme, dass das Geld Gegenstand einer Geldwäsche-Handlung war, vorliegen, wäre die Beschlagnahme nach Ablauf von sechs Monaten aufzuheben. Bitte beachten Sie, dass diese Frist unter bestimmten Umständen (besondere Schwierigkeit oder besonderer Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund) verlängert werden kann.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung Ihrer Strafverteidigung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

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