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Geld


19.03.2012 04:37 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Habe meine Mutter Jahre lang Unterstützt, da sie nicht in der Lage war ihre Immobilien Kredite bei unterschiedlichen Banken Abzuzahlen.
Unsere mündliche Vereinbarung war das sie so bald eine Immobilie frei wird mit der Rückzahlung an mich beginnt.
Es bestanden Daueraufträge über viele Jahre und eine monatliche Unterstützung die sie in Form von Barentnahme von meinem Konto mit der Eurokarte entnommen hat.
Nachdem die Barentnahmen in den letzten 2 Jahren ausgeartet sind, habe ich nun nach mehreren fehlgeschlagenen
Gesprächsversuche das Konto und alle Daueraufträge gesperrt.
Wie sind meine Chancen rechtlich gesehen mein Geld zurückzufordern?
Es gab keine schriftliche Vereinbarungen, die Zahlungen sind aber belegbar.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema:
Geld
19.03.2012 | 04:59

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Rechtlich gesehen haben Sie Ihrer Mutter ein Darlehen, § 488 BGB, gegeben, zu dem bestimmte Fristen oder Termine für die Rückzahlung nicht vereinbart worden sind. Die Regelung "so bald eine Immobilie frei wird " ist zu unbestimmt.

Daher müssen Sie zunächst das Gesamtdarlehen kündigen und fällig stellen, vgl. § 488 Abs. 3 BGB.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Dies sollten Sie unbedingt schriftlich tun und dafür sorgen, dass der Zugang der Kündigung später beweisbar ist (Einschreiben oder Boten).


Nach Ablauf dieser Kündigungsfrist können Sie die Rückzahlung ggf auch gerichtlich durchsetzen.


Mit freundlichen Grüßen



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht