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Frage geschrieben am 15.06.2011 19:32:10

Geländerverschiebung

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 835
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Wir haben neben unserem Haus einen Unterkellerten Car-Port auf der Grundstückgrenze genehmigt errichtet. In der Verlängerung haben wir eine Mauer aus Pflanzsteinen mit Betonverfüllung und leichter Bewehrung entlang der Grundstückgrenze(ca 1.2m hoch und 6m lang) gebaut. Zu dieser Zeit hatten wir noch keinen Nachbarn und die Mauer stützte nur das natürliche Gelände. Nun ist das Nachbargrundstück bebaut. Der Nachbar wollte diese Mauer als Stütze für seine Auffahrt nutzen.
Davon haben wir Ihm aus Gründen der Statik abgeraten. Der Nachbar stellte L-Steine ca. 0,5m hoch im oberen Bereich gegen diese Mauer um noch zusätzliche Höhe zu Gewinnen. Ich erhob bedenken wollte aber den Nachbarschaftsfrieden nicht gefährden. Jetzt nach ca. 1 Jahr nach dieser Errichtung kippt die Mauer. Wie soll ich in diesem Fall weiter vorgehen, da der Nachbar auch nicht mehr mit sich reden lässt?


Antwort geschrieben am 15.06.2011 19:47:20
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
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Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),

soweit die Mauer aufgrund der Konstruktion in ihre Richtung zu kippen droht, besteht eine gegenwärtige Gefahr. Wenn der Nachbar nicht mit sich reden lässt, können Sie sich dder Hilfe der örtlich zuuständigen Baubehörde bedienen, die dann festzustellen hat, ob die Grenzbebauung in der vorliegenden Formzulässig ist. Wenn Gefahr eines Umsturzes auf Ihr Grundstück besteht, kann die Behörde Vollzugsmaßnahmen wie Beseitigung anordnen.

Zudem können Sie einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach § 908 BGB geltend machen, so dass der Nachbar dafür Sorge zu tragen hat, dass die zur Abwendung der Gefahr erforderliche Vorkehrungungen getroffen werden.

Ich rate Ihnen, Ihren Nachbarn schriftlich auzufordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und weisen Sie deutlich darauf hin, dass die Gefahr von ihm ausgeht, sie davon beeinträchtig sind aber Ihnen weiterhin an einem guten Nachbarschaftsverhältnis gelegen ist, Sie aber auch bei einer Weigerungshaltung sich gezwungen sehen, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben haben zu können. Sollte noch etwas offen sein, so möchte ich Sie bitte, die kostenlose Nachfragefunkton zu verwenden.

Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht



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