Gehaltsrückforderung AG
29.08.2011 09:57 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
| in unter 2 Stunden
Folgender Sachverhalt:
Vom 10. Januar bis 09.Februar war ich in Elternzeit. Mein Arbeitgeber überwies mir Ende Januar ein komplettes Gehalt, was für mich damals jedoch nicht als "Monats-Gehalt" sondern als 13.Gehalt ersichtlich war, da zu diesem Zeitpunkt durch Firmenverkauf immer von einer Zahlung eines solchen die Rede war. Verwendungszweck auf dem Kontoauszug Ende Januar war: Lohn/Gehalt (ohne Monatsangabe). Nun verlangt mein Arbeitgeber dieses Gehalt zurück, bzw hat die Summe mit dem Gehalt von Monat August verrechnet. Ab 10.08.2011 bin ich nochmal in Elternzeit, sodass mir nur die Tage bis 09.08. vergütet werden. Diese Summe beläuft sich auf über 700 €. Nun behält der Ag diese Summe komplett ein und verlagt den Restbetrag. Meine Frage: Darf er dieses anteilige Gehalt einfach einbehalten oder gelten die sogenannten Pfändungsfreigrenzen? Ich habe 3 Kinder im Haushalt.









