Gehaltsanpassung GmbH-GGF immer über Gesellschafterversammlung?
| 18.03.2010 06:10 |
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Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Eine GmbH hat drei Gesellschafter, davon 2 gleichzeitig GF, beide laut Satzung "einzeln geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt".
Die Geschäftsbefugnis der GF ist laut Satzung auf Handlungen eingeschränkt, "die der gewöhnliche Geschäftsverkehr mit sich bringt. Für alle darüber hinaus gehenden Geschäfte ist ein Gesellschafterbeschluss notwendig."
Die Satzung enthält nach einer Änderung keine Aussage (mehr) zur Befreiungvon §181 BGB. Ursprünglich stand hier, die GF seien "soweit es ihren Anstellungsvertrag betrifft von den Beschänkungen des §181 BGB befreit". Das wurde im Zeitraum zwischen Anstellung GF A und B gestrichen.
GGF B ist laut gültigem Anstellungsvertrag "mit Ausnahme des ABSCHLUSSES des Anstellungsvertrags von den Beschänkungen des §181 BGB befreit".
GGF A ist "mit Ausnahme des ABSCHLUSSES der Anstellungsverträge von den Beschänkungen des §181 BGB NICHT befreit".
Beide Anstellungsverträge sind formell richtig ABGESCHLOSSEN und durch GV gebilligt.
Bedürfen nun ÄNDERUNGEN der Anstellungsverträge (Gehaltsanpassungen), die zwischen den GGV einvernehmlich vereinbart werden, dennoch jeweils einer Beschlussfassung der GV in denen der dritte Gesellschafter zustimmt?









