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Gehaltsabrechnung


| 11.08.2012 21:42 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Gehaltsabrechnung.

Bis zum 15.06.2012 habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Heute schreibt mir diese Firma, dass ich rund 157 Euro zu viel erhalten habe. Damit ich nicht in Schwierigkeiten komme, sie weitergehende Schritte einleiten müssten, soll ich bis zum 17.08.12 den genannten Betrag auf das Konto der Firma überweisen. Dem Schreiben lag eine Probeabrechnung vom Juni und Juli 2012 mit bei, wo lediglich zu ersehen ist, dass die rund 157 Euro nun mehr bei den steuerrechtlichen Abzügen stehen.

Bei meiner Endabrechnung, die ich nach dem Ausscheiden erhalten habe, standen die 157 Euro nicht mit bei.

Mir kommt das sehr seltsam vor. Vor allem, warum ich nach 2 Monaten zur Kasse gebeten werde.

Die Endabrechnung beinhaltete den Arbeitslohn für einen halben Monat, den ausgezahlten Urlaubsanspruch sowie geleistete Überstunden.

Ich habe von dem gezahlten Gehalt im Anschluss für 540 Euro Kontaktlinsen benötigt (Rechnung vorhanden) und bezog danach Arbeitslosengeld.

Der geforderte Betrag liegt mir zurzeit nicht vor.

Ich fühle mich durch das Schreiben dieser Firma massiv unter Druck gesetzt und genötigt innerhalb einer Woche die offene Forderung zu begleichen mit dem Vermerk, damit ich nicht in Schwierigkeiten komme und sie weitergehende Schritte einleiten müssten.

Wer ist denn für die steuerrechtlichen Abzüge und die Sozialabgaben verantwortlich? Doch nicht ich als Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern und die Abgaben zur Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.

Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
11.08.2012 | 22:00

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
641 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn aufgrund der Probeabrechnung klar ist, dass die Firma einen Abrechnungsfehler gemacht hat, müssen Sie das Geld erstatten.

Anderenfalls aber nicht. Die Firma muss erstmal nachweisen, dass und inwieweit ein Fehler gemacht wurde.

Darüber hinaus kommt es darauf an, ob in Ihrem Arbeitsvertrag sogenannte Ausschlussfristen geregelt sind.

Schauen Sie da mal nach. Meist ist soetwas geregelt und man hat nur ein bis zwei Monate nach Beendigung Zeit, bestimmte Ansprüche geltend zu machen.

Ggf. ist die Firma schon verspätet mit ihrer Forderung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage vom Fragesteller 11.08.2012 | 22:14

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Die Probeabrechnung ist mir absolut nicht klar, denn ich bin kein Steuerberater. Ich müsste jetzt hier erstmal alles genau aufrechnen.

Ich werde mir meinen Arbeitsvertrag genau durchlesen, ob dort Ausschlussfristen geregelt sind.

Auf jeden Fall bin ich jetzt erleichtert und auch etwas schlauer, in wieweit ich mich verhalten soll.

Haben Sie vielen Dank.





Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 11.08.2012 | 22:27



Sehr gern, alles Gute.

Bewertung des Fragestellers 2012-08-11 | 22:25


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