Gehaltsabrechnung
Preis: 25,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 1 Stunde
Guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Gehaltsabrechnung.
Bis zum 15.06.2012 habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Heute schreibt mir diese Firma, dass ich rund 157 Euro zu viel erhalten habe. Damit ich nicht in Schwierigkeiten komme, sie weitergehende Schritte einleiten müssten, soll ich bis zum 17.08.12 den genannten Betrag auf das Konto der Firma überweisen. Dem Schreiben lag eine Probeabrechnung vom Juni und Juli 2012 mit bei, wo lediglich zu ersehen ist, dass die rund 157 Euro nun mehr bei den steuerrechtlichen Abzügen stehen.
Bei meiner Endabrechnung, die ich nach dem Ausscheiden erhalten habe, standen die 157 Euro nicht mit bei.
Mir kommt das sehr seltsam vor. Vor allem, warum ich nach 2 Monaten zur Kasse gebeten werde.
Die Endabrechnung beinhaltete den Arbeitslohn für einen halben Monat, den ausgezahlten Urlaubsanspruch sowie geleistete Überstunden.
Ich habe von dem gezahlten Gehalt im Anschluss für 540 Euro Kontaktlinsen benötigt (Rechnung vorhanden) und bezog danach Arbeitslosengeld.
Der geforderte Betrag liegt mir zurzeit nicht vor.
Ich fühle mich durch das Schreiben dieser Firma massiv unter Druck gesetzt und genötigt innerhalb einer Woche die offene Forderung zu begleichen mit dem Vermerk, damit ich nicht in Schwierigkeiten komme und sie weitergehende Schritte einleiten müssten.
Wer ist denn für die steuerrechtlichen Abzüge und die Sozialabgaben verantwortlich? Doch nicht ich als Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern und die Abgaben zur Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.









