Gehalt oder nicht Gehalt?
30.03.2010 22:38 |
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| in unter 2 Stunden
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Hallo,
meine Frau war Selbstständig und hatte 2 Angestellte.
Beide Angestellten bekammen zum 04/2009 eine Lohnerhöhung.
Diese wurde als Gehalt mit Brutto 840,00 EUR festgelegt.
Die Lohnabrechnung für 04/2009 wurde auch mit 840,00 EUR ausgewiesen.
Eine der zwei Angestellten hat nach Erhalt der Lohnbescheinigung meine Frau vermutlich durcheinander gebracht (ich kann es nur so deuten, meine Frau war auch sehr überfordert mit der ganzen Selbstständigkeit) und aus irgend einem für mich nicht erklärbaren Grund wurde die Lohnabrechnung korregiert und es wurde vermutlich dann ein Stundenlohn abgerechnet. Die folgenden Lohnabrechnungen beliefen sich nun auf 924,00 EUR und nicht wie schriftlich vereinbart auf 840,00 EUR.
Mir ist die ganze Geschichte dann in 01/2010 aufgefallen.
Und wir haben den Dezemberlohn genutzt, um die Überzahlung von 924,00 auf 840,00 rückwirkend auszugleichen und mit § 812 BGB begründet.
Eine Mitarbeiterin hat mittlerweile einen Rechtsanwalt, welcher auf die 924,00 EUR besteht.
Nun meine Fragen:
1. Kann man als AG Rückforderungsansprüche nach BGB § 812 stellen und wenn, ja wie weit zurück (bis 04/2009 oder nach Ausschlussfristen gemäß AV-hier 3 Monate)?
2. Hätte die Mitarbeiterin die Überzahlung auch anzeigen müssen beim Arbeitgeber, hat Sie hier eine Pflicht zur Anzeige wegen Überzahlung und ungerechtfertigter Bereicherung?
3. Muss man dennoch die ganzen 924,00 EUR bezahlen und wenn ja, warum?
4. Gibt es einen ergänzenden oder besseren § als den § 812 BGB, wonach man sein Geld zurück verlangen kann.
5. Ist nun ein Gehalt nach Lohnerhöhung 840,00 EUR von 04/2009 vereinbart oder ein Stundenlohn auf Grund der letzten Abrechnungen nach Arbeitsstunden * Stundenlohn = 924,00 EUR
Verzwickte Sache.
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.
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