wie hoch darf das Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers sein, ohne dass ihm der Gründungszuschuss des Arbeitsamtes versagt wird.
Beteiligungshöhe ist 50% an der zu gründenden GmbH.
Der andere Gesellschafter-Geschäftsführer ist ebenfalls mit 50% beteiligt.
Weiteres Ziel ist die Befreiung von der Sozialversicherung.
Antwort geschrieben am 17.06.2011 15:21:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Bewertungen: 143
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie sich selbst ein Geschäftsführer-Gehalt bezahlen, das von Anfang an Ihre Lebenshaltunskosten deckt, kann dies zu einer Ablehnung Ihres Antrags auf Gründungszuschuss führen.
Sie müssen insofern grundsätzlich schauen, das das Gehalt niedriger ist als die Summe, die Sie in Ihrem Zahlenteil zu den Lebenshaltungskosten angegeben haben. EIne Möglichkeit trotzdem das gewünschte "Gehalt" zu erhalten, ist die sogenannte Privatentnahme.
Daher würde ich Ihnen raten, sich anfangs gar kein Gehalt oder ein wirklich geringes auszuzahlen, um sich insofern abzusichern.
Über die Privatentnahme kommen Sie wie jeder EInzelunternehmer zu Ihrem Einkommen.
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH über den mindestens hälftigem Anteil am Stammkapital der GmbH verfügt, geht das Bundessozialgericht ins tändiger Rechtsprechung davon aus, dass er einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung hat und daher nicht als sozialversicherungspflichtig zu behandeln ist.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.06.2011 16:15:20
Sehr geehrte Frau Domke,
haben Sie hier praktische Erfahrung - Gründung GmbH und Gründungszuschuss?
Vermutlich werden sich in diesem konkreten Fall noch ein paar mehr unklare Sachverhalte und Rückfragen bis zur bewilligten Gründung ergeben.
Kurze Rückfrage zu der von Ihnen genannten "Privatentnahme": Gibt es innerhalb einer GmbH nicht, ist hier die (Gewinn-)Ausschüttung gemeint?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau Domke,
haben Sie hier praktische Erfahrung - Gründung GmbH und Gründungszuschuss?
Vermutlich werden sich in diesem konkreten Fall noch ein paar mehr unklare Sachverhalte und Rückfragen bis zur bewilligten Gründung ergeben.
Kurze Rückfrage zu der von Ihnen genannten "Privatentnahme": Gibt es innerhalb einer GmbH nicht, ist hier die (Gewinn-)Ausschüttung gemeint?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.06.2011 16:29:34
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen Sie Privatentnahme qualifizieren, entweder als Darlehn der Gesellschaft an Sie oder als Gewinnausschüttung.
Ich habe Privatentnahme hier im untechnischen Sinne verwendet. Ich hätte es vielleicht in Hochkomma setzen sollen.
Wenn Sie noch weitere Fragen zur GmbH und dem Geündungszuschuss haben, kontaktieren Sie mich gern über die Direktanfrage.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen Sie Privatentnahme qualifizieren, entweder als Darlehn der Gesellschaft an Sie oder als Gewinnausschüttung.
Ich habe Privatentnahme hier im untechnischen Sinne verwendet. Ich hätte es vielleicht in Hochkomma setzen sollen.
Wenn Sie noch weitere Fragen zur GmbH und dem Geündungszuschuss haben, kontaktieren Sie mich gern über die Direktanfrage.
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