Geh- und Fahrtrecht
11.11.2009 11:05 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Grundstücke
Beantwortet von
Ich habe vor einigen Jahren mit meinem Bruder ein Geh- und Fartrecht vereinbart.
Es wurde dinglich gesichert. Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel bei dem
belasteten Grundstück stattgefunden.
Ich möchte die Fahrt jetzt errichten. Ich höre aber: Ohne Vereinbarung der "Herstellung der Fahrt"
ist das nicht möglich.
Text in Notarurkunde:
"Herr Sowieso räumt hiermit mit Wirkung für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum des Flurstücks xxx
dem jeweiligen Eigentümer des Flurstücks xxx/1 (ich) das immerwährende und unentgeltliche Recht ein,
über das Grundstück, und zwar auf dem Teil, wie in der Kartenbeilage des Vermessungsamts
zum Veränderungsnachweis Nr.xx mit Farbe gekennzeichnet ist, jederzeit zu gehen und
mit Fahrzeugen aller Art zu fahren.
Eine Haftung für Unfälle und Verkehrssicherheit wird vom Eigentümer des belasteten Grundstücks nicht übernommen.
Zur Sicherung wird eine Grunddienstbarkeit bestellt, deren Eintragung im Grundbuch bewilligt und beantragt wird."
Im Grundbuch ist in Zweiter Abteilung die Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) eingetragen.
Kurze Schilderung der Örtlichkeit:
Die zu errichtende Fahrt würde senkrecht von einer öffentlichen Straße wegführen.
Die öffentliche Straße liegt in einem Geländeeinschnitt. D.h. die Fahrt müßte zunächst über
eine Straßenböschung hochgeführt werden (entsprechende Abbagerung nötig; Höhenunterschied ist 2,5 Meter).
Dann würde sie rechtwinklig abbiegen und entlang der Böschungsoberkante der öff.Straße
ca. 15 Meter zu meinem Grundstück führen.
Die Hauptfrage ist: Kann eine Fahrt auf der vereinbarten Fläche hergestellt werden, ohne dass in der
Beurkundung die Rede ist von "Herstellung der Fahrt".
Meinem Bruder und mir war bei der Vereinbarung und zum Zeitpunkt der Beurkundung klar,
dass die Fahrt erst errichtet/gebaut werden muss. Natürlich auf meine Kosten und auf mein Risiko.
Ist es ein Versäumnis des Notars bei der Beurkundung nachzufragen, ob die Fahrt erst hergestellt werden muss,
und einen entsprechenden Passus in den Vertrag aufzunehmen?
Für Ihre Bereitschaft die Angelegenheit zu prüfen danke ich hier schon herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Geh-
Geh-








