hier in Kürze der Sachverhalt.
Ich war als Grafiker (Abeitlungsleiter) in einem Unternehmen angestellt, und habe aus dieser Tätigkeit über mehrere Monate kein vertragliches vereinbartes Arbeitsentgelt erhalten.
Das Unternehmen wurde durch die Inhaber (viel zu spät) zur Insolvenz angemeldet. Die Inhaber des Unternehmens haben neue Firmen gegründet und arbeiten weiterhin mit den Daten des alten Unternehmens, sowie an den gleichen Aufträgen des Vorgänger Unternehmens, für den gleichen Kunden.
Der Auftragswert zwischen September 2010 und Januar 2011 beläuft sich auf 20.000 Euro zzgl. MwSt. pro Monat.
Da ein Großteil der Arbeiten meinem alleinigen Urheberrecht unterliegt und durch die fehlende Zahlung niemals ein Nutzungsrecht an den Arbeitgeber übertragen wurde (Standard-Arbeitsvertrag der IHK), habe ich vorsorglich sowohl dem alten, als auch dem neuen Unternehmen die Nutzung aller betroffenen Daten und Erzeugnisse untersagt.
Es handelt sich um Erzeugnisse, die International genutzt werden (Internet), sowie bereits in Anzeigen (WELT am Samstag/Sonntag) verwendet wurden und als auch großformatige Außenwerbung dienen.
Die eigentliche Frage lautet nun:
Kann ich den Kunden für die seit Oktober 2010 kommerziell genutzten Erzeugnisse (Dokumentiert) für die nicht erfolgte Übertragung des Nutzungsrechtes haftbar machen, Respektive auf eine Zahlung bestehen?
Antwort geschrieben am 07.04.2011 17:44:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 583
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 583
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Die von Ihnen beschriebene Konstellation tritt in der Praxis relativ häufig auf.
Hier müsste der Vorgang abschließend geprüft werden. Anhand ihrer Angaben ist aber davon auszugehen, dass das Nutzungsrecht nicht ordnungsgemäß von ihnen übertragen worden ist.
Abschließend lässt sich dieses aber nur dann beurteilen, wenn der entsprechende Vertrag zwischen ihnen und dem Unternehmen umfassend geprüft worden ist.
Sofern das Nutzungsrecht nicht ordnungsgemäß übertragen worden ist, wovon ich nach ihrer Schilderung zunächst ausgehe, stellt die Veräußerung/Verwertung der Inhalte ohne ihre Erlaubnis
eine Urheberrechtsverletzung dar, die entsprechende Ansprüche auslöst.
Zunächst hätten sie einen Anspruch auf Unterlassung. Diesen müssten sie zunächst außergerichtlich im Rahmen einer so genannten Abmahnung geltend machen. Parallel hierzu haben sie einen Auskunftsanspruch wie und in welchem Umfang die urheberrechtlich geschützten Werke von ihnen verwendet worden sind.
Dieses ist nämlich wichtig und Grundlage um den dritten Ihnen zustehenden Anspruch, nämlich den Schadensersatzanspruch, beziffern zu können.
Der Schadensersatzanspruch richtet sich dann grundsätzlich nach der so genannten Lizenzanalogie. Es müsste also geschaut werden, was die Gegenseite ihnen für eine ordnungsgemäße Lizenzierung hätte bezahlen müssen.
Im Ergebnis rate ich Ihnen dringend an einen Rechtsanwalt mit der abschließenden Prüfung und gegebenenfalls der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen im Rahmen einer Abmahnung zu beauftragen.
Die Kosten im Falle einer berechtigten Abmahnung müsste übrigens gem. § 97a UrhG grundsätzlich die Gegenseite bezahlen.
Sehr gerne können Sie sich diesbezüglich auch an meine Kanzlei wenden. Ich habe in solchen und ähnlich gelagerten Fällen schon umfangreichen Erfahrungen. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung würde ich ihnen auch den hier geleisteten Erstberatungsbetrag in voller Höhe anrechnen.
Bei Interesse können Sie sich sehr gerne an meine unten stehende E-Mail-Adresse wenden.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 140241
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de
Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.04.2011 17:54:42
Hallo Herr Newerla,
und vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Eine weitere habe ich gerade nicht, würde aber gerne ihr Angebot annehmen und mich zeitnah mit Ihrer Kanzlei direkt in Verbindung setzen.
Auch Ihnen noch einen angenehmen Abend,
besten Gruß
Hallo Herr Newerla,
und vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Eine weitere habe ich gerade nicht, würde aber gerne ihr Angebot annehmen und mich zeitnah mit Ihrer Kanzlei direkt in Verbindung setzen.
Auch Ihnen noch einen angenehmen Abend,
besten Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.04.2011 11:02:15
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Es freut mich, dass ich Ihnen schon etwas weiterhelfen konnte.
Wie bereits gesagt können Sie sich sehr gerne an mich wenden.
Bis dahin wünsche ich Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag sowie an erholsames Wochenende und verbleibe
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 140241
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Es freut mich, dass ich Ihnen schon etwas weiterhelfen konnte.
Wie bereits gesagt können Sie sich sehr gerne an mich wenden.
Bis dahin wünsche ich Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag sowie an erholsames Wochenende und verbleibe
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 140241
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Newerla direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

