Gegnerische Anwaltsrechnung
24.05.2011 21:56 |
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| in unter 1 Stunde
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Hallo,
ich habe vom gegnerischen Anwalt eine Rechnung bekommen und zweifle die Richtigkeit und deren Höhe an:
Sachverhalt:
Bei einer Zwangsversteigerung habe ich ein Objekt ersteigert, neben der Sicherheitsleistung hatte ich noch 6000 € zu zahlen. Ich überwies eine Woche nach der Zwangsversteigerung 6100 € an die Hinterlegungsstelle. Da ich auf dem Antrag der Geldhinterlegung auch das Verfahren mit angegeben habe, ging ich von einer automatischen Zuordnung des Geldes aus. Dies war aber leider nicht so. Ich bekam nach Zuteilung ein Schreiben vom Gericht, dass kein Geld eingegangen sei. Während ich mit dem Amtsgericht klärte, dass das Geld da ist und an die alten Eigentümer ausbezahlt werden kann, schrieb mir der Anwalt der Betreiberin des Versteigerungsverfahren einen Brief, in dem mit Zwangsvollstreckung gedroht wurde (ohne vorherige Mahnung). Nachdem mit dem Amtsgericht alles geregelt war, musste ich noch den Anwalt davon überzeugen, dass das Geld da ist und zugewiesen wird.
Ich musste dafür drei Mal mit dem Anwalt telefonieren und benötigte von ihm noch eine Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist und keine Sicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen werden muss.
Es ging um einen Streitwert von 3017 €.
Die Betreiberin der Zwangsversteigerung bekam nun eine Rechnung von ihrem Anwalt mit dem Hinweis, dass sie sich das Geld bei mir wieder holen muss.
Rechnung über 282,10 € zzgl. MWSt. nach Geschäftgebühr §§13, 14, Nr. 2300 VV RVG.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich die Kosten zahlen?
2. Warum geht die Rechnung dann nicht an mich?
3.Kann ich ohne weitere Kosten eine Rechnung auf meinen Namen anfordern?
4. Wenn ja, ist die Rechnungshöhe angemessen?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
CH
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