Gegenstandswert bei GbR Vertrag
| 11.01.2007 00:04 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Wir besitzen im Rahmen einer Erbengemeinschaft ein Haus und möchten dieses weiterhin vermieten und nicht verkaufen. Zu diesem Zweck haben wir unseren Anwalt mit der Erstellung eines GbR-Vertrages beauftragt. Er hat ohne uns dies zu begründen einen Entwurf für einen Vermögensverwaltungsvertrag anstatt eines GbR-Vertrages erstellt. Nach einigen Korrekturen und Abstimmungen wurde die Vertragserstellung von unserer Seite abgebrochen, da wir das Gebäude nun doch verkaufen wollen. Der Inhalt des Vertrages ist nach wie vor nicht abschließend festgelegt. Auch die eigenmächtige Umwidmung in einen Vermögensverwaltungsvertrag konnten wir nicht mehr klären. Das Honorar für seine Bemühungen hat unser Anwalt nun auf der Basis des Verkehrswertes des Gebäudes anhand der Gebührenordnung festgesetzt und ist entsprechend hoch ausgefallen. Meine Frage: Ist hier überhaupt der Gebäudewert als Gegenstandswert maßgebend ? Wäre dies anders zu beurteilen, wenn es bei einem GbR-Vertrag geblieben wäre ? Die Höhe der Honorarforderung steht in keinem Verhältnis zum anwaltlichen Aufwand, da es sich lediglich um einen Standardvertrag handelt.









