Gegenstandswert
22.09.2009 23:26 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten einen Hausvertrag unterschrieben, den wir leider aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen kündigen wollten. Der Hauswert war 102.700€. Es bestand nun die Gefahr einer Stornierungsgebühr (15%=15.405). aufgrund dessen, haben wir einen Anwalt hinzu gezogen, der dies mit einem Schreiben außergerichtlich einigen konnten. Uns wurde vor Vertragsbeginn von der Hausbaufirma zugesichert (nicht schriftlich) das wir jederzeit von dem Vertrag zurück treten könnten. Wir konnten kostenfrei von dem Vertrag zurück treten. Nun meine Frage: Was ist jetzt der für uns zu Grunde liegende Gegenstandswert? Es ging ja um die Gefahr der Stornierungsgebühr (also die 15.405€) und nicht um das Haus?! Wie ist also die Geschäftsgebühr zu berechnen? Und ist eine Erhöhung VV Nr. 1008 RVG zulässig? Mein Lebensgefährte und ich standen beide in dem Hausvertrag. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen...









