Gefahr der Rentenversicherungspflicht mit Nachzahlung (spezieller Fall)?
| 03.03.2009 18:08 |
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Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich bitte um eine belastbare Antwort (eigene Erfahrung oder vergleichbare Gerichtsentscheidungen) zu folgender Frage:
Ich bin Elektroingenieur (Freiberufler) und einer von 6 Gesellschaftern einer GbR die keine Angestellten hat.
Die GbR erhält Aufträge von verschiedenen Kunden, die von den 6 Gesellschaftern bearbeitet werden.
Bis zum Gewerbesteuerfreibetrag werden die Einnahmen als Gewinn verteilt, für die darüberhinausgehenden Einnahmen erteilt die GbR Aufträge an die 6 Gesellschafter.
Diese haben alle eine eigene Selbstständigkeit angemeldet (teils als Freiberufler, teils durch Gewerbeanmeldung) und erstellen Rechnungen an die GbR für diese Aufträge.
Es besteht für uns nicht die Möglichkeit als Einzelunternehmer von den Kunden Aufträge zu bekommen, da die Kunden Rahmenverträge mit der GbR geschlossen haben.
Meine Frage lautet:
Besteht bei dieser Konstellation die Gefahr, dass ich bei einer Prüfung als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger eingestuft werde und Beiträge in die gesetzl. RV nachzahlen muss?
Trifft nicht Ihr Problem?
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