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Frage geschrieben am 05.02.2012 01:00:05

Gefälligkeit?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 699
Hallo,
eine gute Freundin von mir möchte mich in der Kaltakquise unterstützen. Da Sie das ganze unentgeltlich macht und nur ihre Auslagen wie bspw Fahrtkosten erstattet bekommt wollten wir uns auf einen Praktikumsvertrag einigen. Nun kam die Agentur für Arbeit in die Quere. Gibt es die Möglichkeit einen Gefälligkeitsvertrag aufzusetzen damit wir beide im Falle eines Falles abgesichert sind? Und wenn ja, wie sieht so einer aus? Bin derzeit echt überfragt.


Antwort geschrieben am 05.02.2012 02:45:50
Rechtsanwalt Marksen Ouahes
Olivaer Platz 17, 10707 Berlin, Tel: 030 88 71 63 620 5, Fax: 030 88 71 63 612
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten möchte:

Sie haben die Möglichkeit einen sogenannten unentgeltlichen Auftrag gem. § 662 BGB mit Ihrer Freundin abzuschließen. Hierbei muss sich Ihre Freundin Ihnen gegenüber vertraglich verpflichten, für Sie die Kaltakquise unentgeltlich zu erbringen. Gerade wegen der vertraglich vereinbarten Unentgeltlichkeit der Geschäftsbesorgung (Hier: Kaltakquise) handelt es sich um einen Gefälligkeitsvertrag. Der Gefälligkeitsvertrag ist grundsätzlich formfrei.



Der Auftrag muss auf die Kaltakquise gerichtet sein.
Gem. § 670 BGB können Sie sofern gewünscht zusätzlich schriftlich vereinbaren, dass Ihre Freundin alle von ihr zum Zwecke der Ausführung des Auftrags gemachten Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten), die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf, von Ihnen ersetzt verlangen kann.

Gem. § 671 Abs.1 kann der Auftrag kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden, von Ihrer Freundin jederzeit gekündigt werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie hierzu gerne die Nachfrageoption nutzen.



Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünsche Ihnen in dieser Angelegenheit noch alles Gute

Mit freundlichen Grüßen

Marksen Ouahes
(Rechtsanwalt)

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