Gefährliche Körperverletzung in der Bewährungszeit
27.06.2011 12:14 |
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Strafrecht
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Hallo
Mein Mann hat derzeit 3 Jahre Bewährung (1Monat ausgesetzt auf 3 Jahre)wegen betruges.Zum Männertag ist er mit einem Kumpel rumgelaufen, sie haben sich dann in einem Nachbardorf getrennt und sind in der Nacht hier wieder aufeinander getroffen .Mein Mann wollte sich dann ein bier aus dem Böllerwagen holen und ist mit der Flasche über den griff des wagens gefallen ,dabei hat der andere die Flasche auf den Kopf bekommen,und sie ging kaputt.Der andere schnappte mein mann und schlug 6-8 mal auf seinen kopf ein er hat sich nicht gewehrt,2 man kammen dann und haben den Schläger festgehalten.Mein Mann rannte weg.Der Schläger zerbrach seine Brille und warf sie in den Teich.Und lauerte 10 Minuten später erneut meinem mann auf. mein mann rannte weg zum haus seines chefs wo sich alles abgespielt hatte.Und ihm wurden von einem Kumpel die beine gestellt so das er hingefallen war. Der Schläger rannte hinterher griff ihn und haute noch 2 mal,und rief permanent ich bringe dich um, ich breche dir das Genick.2 mann hielten ihn darauf wieder fest und mein mann brachte sich in Sicherheit.
1 Woche später bekamen wir ein schreiben von der Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung (wegen der Flasche) .Der Schläger (ehemals guter Kumpel) rufte uns an und sagte er habe ihn angezeigt und die Polizei sagte es wäre Notwehr gewesen das er zugehauen hat. Stimmt das denn?
Dieser Kumpel der ihm die beine gestellt hat sagte ebenfals für den Schläger aus der konnte mein mann noch nie leiden und die wissen auch von seiner Bewährung. Wird denn die Bewährung jetzt wiederufen? bzw .wird er angeklagt? Er hat noch nie was wegen Körperverletzung mit der Polizei zu tun gehabt.
Mit freundlichem Gruß
Stefanie
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