Bitte helfen Sie mir ein Gesetz oder Paragraf zu finden wo es drin steht das ich diesen Eintrag berichtigen darf.
Gru
Antwort geschrieben am 19.07.2011 12:06:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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es handelt sich um das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, häufig abgekürzt als Namensänderungsgesetz und den dortigen § 3.
http://bundesrecht.juris.de/nam_ndg/BJNR000090938.html
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.07.2011 13:01:43
es geht nicht um Namensänderung denn die haben wir schon und der Sohn könnte auch die neue Geburtsurkunde ausstellen lassen das ich auch getan habe und musste mit erschrecken feststellen das ich als Mutter immer noch mit dem Nachname vom Exmann drin stehe obwohl ich den Name vor 3 Jahren ändern lies.
Meine Frage war ob ich den Eintrag in der Geburtsurkunde meines Sohnes ändern lassen darf und zwar geht es um mich als Mutter
es geht nicht um Namensänderung denn die haben wir schon und der Sohn könnte auch die neue Geburtsurkunde ausstellen lassen das ich auch getan habe und musste mit erschrecken feststellen das ich als Mutter immer noch mit dem Nachname vom Exmann drin stehe obwohl ich den Name vor 3 Jahren ändern lies.
Meine Frage war ob ich den Eintrag in der Geburtsurkunde meines Sohnes ändern lassen darf und zwar geht es um mich als Mutter
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.07.2011 12:59:02
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider geht nur die Namensänderung. Die Geburtsurkunde erhält dann "nur" einen Zusatz, wird also nicht komplett geändert; eine völlig "neue" Geburtsurkunde ist also nicht möglich. Dieses ergibt sich aus dem Ihnen schon genannten Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider geht nur die Namensänderung. Die Geburtsurkunde erhält dann "nur" einen Zusatz, wird also nicht komplett geändert; eine völlig "neue" Geburtsurkunde ist also nicht möglich. Dieses ergibt sich aus dem Ihnen schon genannten Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
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