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Frage geschrieben am 19.07.2011 11:54:33

Geburtsurkundeneintrag

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 609
Ich habe den Namen und Vorname ndern lassen, bin geschieden und hab wieder meinen Mdchenname angenommen und nun weigert sich das Standesamt meinen Sohn eine geburtsurkunde auszustellen wo ich mit meinen jetzigen und meinen Mdchenname drin stehe. Bin wieder verheiratet und in seiner Geburtsurkunde steht der Nachname meines 1. Ehemannes den wir beide aus triftigen Grund abgelegt haben.
Bitte helfen Sie mir ein Gesetz oder Paragraf zu finden wo es drin steht das ich diesen Eintrag berichtigen darf.
Gru


Antwort geschrieben am 19.07.2011 12:06:05
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Ratsuchende,


es handelt sich um das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, häufig abgekürzt als Namensänderungsgesetz und den dortigen § 3.

http://bundesrecht.juris.de/nam_ndg/BJNR000090938.html


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.07.2011 13:01:43

es geht nicht um Namensänderung denn die haben wir schon und der Sohn könnte auch die neue Geburtsurkunde ausstellen lassen das ich auch getan habe und musste mit erschrecken feststellen das ich als Mutter immer noch mit dem Nachname vom Exmann drin stehe obwohl ich den Name vor 3 Jahren ändern lies.
Meine Frage war ob ich den Eintrag in der Geburtsurkunde meines Sohnes ändern lassen darf und zwar geht es um mich als Mutter

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.07.2011 12:59:02

Sehr geehrte Ratsuchende,


leider geht nur die Namensänderung. Die Geburtsurkunde erhält dann "nur" einen Zusatz, wird also nicht komplett geändert; eine völlig "neue" Geburtsurkunde ist also nicht möglich. Dieses ergibt sich aus dem Ihnen schon genannten Gesetz.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle



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