Geburt vom Kind in Deutschland Verlobte Ausländerin
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Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Ariane Hansen
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich hoffe sie könne mir ein paar Ratschläge zu meinem Problem geben.
Meine Verlobte ist Ukrainerin und wir wohnen schon seit 1 Jahr zusammen in der Ukraine, ich selber bin Deutscher. Ich bin hier in der Ukraine schon seit 2 Jahren auf Montage (kann auch Bewiesen werden, genaus wie das zusammen Leben in gemeinsamer Wohnung). Meine Verlobte ist jetzt geplant Schwanger und wir freuen uns unheimlich auf das gemeinsame Kind.
Unsere Heirat haben wir daher auf nächstes Jahr verschoben damit die Heirat nicht in der Schwangerschaft stattfindet (die Heirat wollen wir in der Ukraine durchführen da es für meine Familie leichter ist in die Ukraine zu kommen wie für Ihre Familie nach Deutschland), da es eine zu große Belastung für Sie währe den es soll eine große Feier werden. Unsere Heirat währe frühestens dieses Jahr im September möglich(da währe sie schon im 6 Monat Schwanger) da ich selber noch in der Scheidung bin und die Scheidung erst so gegen August durch sein müsste (was die Situation erschwert).
Da hier in der Ukraine die Medizin nicht so gut ist wie in Deutschland (viele Geburtsfehler in der Ukraine durch ärztliches Versagen), würden wir gerne die Geburt unseres Kindes in Deutschland durchführen, da uns das wohl des Kindes am wichtigsten ist.
Wie können wir für meine Verlobte ein Visum bekommen ohne jetzt zwangsläufig zu Heiraten (da wie gesagt wir eine schöne Heirat haben wollen) und auch aus dem Grund das unsere Heirat wahrscheinlich (da meine Scheindung noch läuft) erst zu dem Zeitpunkt möglich ist wo Sie ärztlich nicht mehr als Reisetauglich gilt und somit dann nicht nach Deutschland fliegen kann.
Währe das ein Familienzusammenführungs Visum?
Können wir eine Versicherung abschließen für die Geburt in Deutschland (da die Kosten privat zu tragen zu hoch währen)?
In wie fern das wichtig ist weiß ich nicht aber Sie war auch schon 2 mal bei mir und meinen Eltern in Deutschland (wegen kennenlernen) und hatte dementsprechen schon Schwengenvisen wo auch die Visum Regeln nicht gebrochen wurden (Aufenthaltsdauer, Ein und Ausreise usw.)
Ich selber habe eine große Wohnung 90 Quadratmeter, sowie einen festen unbefristeten Arbeitsplat somit währe für den Lebensunterhalt gesorgt.
Ich bitte Sie mir da ein paar wertvolle Tips zu geben da ich gerade bisschen im dunklen Tappe und die Deutsche Botschaft in Kiev leider nicht sehr hilfsbereit ist wie auch leider alle anderen Ämter hier in der Ukraine.
Im vorraus vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ein um Rat suchender und bittender Mitbürger
Deutschland Kind Ausländerin









