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Geburt vom Kind in Deutschland Verlobte Ausländerin


| 07.05.2012 09:57 |
Preis: ***,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ariane Hansen


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich hoffe sie könne mir ein paar Ratschläge zu meinem Problem geben.

Meine Verlobte ist Ukrainerin und wir wohnen schon seit 1 Jahr zusammen in der Ukraine, ich selber bin Deutscher. Ich bin hier in der Ukraine schon seit 2 Jahren auf Montage (kann auch Bewiesen werden, genaus wie das zusammen Leben in gemeinsamer Wohnung). Meine Verlobte ist jetzt geplant Schwanger und wir freuen uns unheimlich auf das gemeinsame Kind.

Unsere Heirat haben wir daher auf nächstes Jahr verschoben damit die Heirat nicht in der Schwangerschaft stattfindet (die Heirat wollen wir in der Ukraine durchführen da es für meine Familie leichter ist in die Ukraine zu kommen wie für Ihre Familie nach Deutschland), da es eine zu große Belastung für Sie währe den es soll eine große Feier werden. Unsere Heirat währe frühestens dieses Jahr im September möglich(da währe sie schon im 6 Monat Schwanger) da ich selber noch in der Scheidung bin und die Scheidung erst so gegen August durch sein müsste (was die Situation erschwert).

Da hier in der Ukraine die Medizin nicht so gut ist wie in Deutschland (viele Geburtsfehler in der Ukraine durch ärztliches Versagen), würden wir gerne die Geburt unseres Kindes in Deutschland durchführen, da uns das wohl des Kindes am wichtigsten ist.

Wie können wir für meine Verlobte ein Visum bekommen ohne jetzt zwangsläufig zu Heiraten (da wie gesagt wir eine schöne Heirat haben wollen) und auch aus dem Grund das unsere Heirat wahrscheinlich (da meine Scheindung noch läuft) erst zu dem Zeitpunkt möglich ist wo Sie ärztlich nicht mehr als Reisetauglich gilt und somit dann nicht nach Deutschland fliegen kann.

Währe das ein Familienzusammenführungs Visum?
Können wir eine Versicherung abschließen für die Geburt in Deutschland (da die Kosten privat zu tragen zu hoch währen)?

In wie fern das wichtig ist weiß ich nicht aber Sie war auch schon 2 mal bei mir und meinen Eltern in Deutschland (wegen kennenlernen) und hatte dementsprechen schon Schwengenvisen wo auch die Visum Regeln nicht gebrochen wurden (Aufenthaltsdauer, Ein und Ausreise usw.)
Ich selber habe eine große Wohnung 90 Quadratmeter, sowie einen festen unbefristeten Arbeitsplat somit währe für den Lebensunterhalt gesorgt.

Ich bitte Sie mir da ein paar wertvolle Tips zu geben da ich gerade bisschen im dunklen Tappe und die Deutsche Botschaft in Kiev leider nicht sehr hilfsbereit ist wie auch leider alle anderen Ämter hier in der Ukraine.

Im vorraus vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Ein um Rat suchender und bittender Mitbürger
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Deutschland Kind Ausländerin
07.05.2012 | 10:36

Antwort

von

Rechtsanwältin Ariane Hansen
56 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte.

Es gibt im wesentlichen zwei Möglichkeiten für Sie und Ihre Freundin:
1. Ihre Freundin beantragt vor der Geburt ein Schengenvisum und das Kind käme in Deutschland zur Welt.
Dann würde ihre Freundin, wenn Sie die Vaterschaft anerkennen, einen Aufenthalt in Deutschland erhalten, da sie Mutter eines deutschen Kindes wäre.
Ihre Freundin ist dann auch in Deutschland krankenversichert.

2. Das Kind kommt in der Ukraine zur Welt.
Dann hat das Kind natürlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 4 Abs. 1 StAG und sie könnten ein Visum für das Kind und die Mutter zur Familienzusammenführung beantragen. Dies geschieht dann mit Beteiligung der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.

Möglicherweise ist die Regelung der gesamten Sache einfacher, wenn Sie die die 1. Variante wählen würden. Das ist aber ihre persönliche Entscheidung.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, benutzen Sie bitte die kostenlosen Nachfragefunktion.

Gern könne Sie mich auch telefonisch unter 0211-253480 kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ariane Hansen
Rechtsanwältin


Bitte beachten Sie, dasss es sich hier nur um eine erste Einschätzung des Falles handelt.

Sollten Sie eine darüber hinaus gehende Vertretung wünschen, können Sie mich per E-mail unter ariane.hansen@arcor.de kontaktieren.

Nachfrage vom Fragesteller 07.05.2012 | 10:51

Sehr geehrte Frau Hansen,

vielen Dank für Ihre Hilfreiche und schnelle Antwort.

Wenn ich Sie richtig Verstanden habe, sollten wir ein Schengenvisum beantragen und meine Verlobte in Deutschland dann vom Arzt nicht mehr Reisefähig schreiben lassen. Das währe natürlich für uns auch eine sehr gute Alternative, da wir unsere Heirat so oder so Planen (also keine Scheinehe). Auch die Vaterschaft wird natürlich anerkannt haben 3 Monate kämpfen müssen und das erfreuliche Ergebniss (Schwanger) zu bekommen.

Davor haben wir auch geplant die Geburt in der Ukraine durchzuführen aber leider hat ein Pärchen in unserem Bekantenkreis vor 1 Monat ein Kind bekommen was durch Ärztliches versagen jetzt eine Behinderung erlitten hat :(. Dadurch kam jetzt auch nochmals die Angst bei meiner Verlobten das eben vielleicht doch die Geburt in Deutschland stattfinden sollte. Hier sind bei vielen Ärzten die Diplome leider nur gekauft und nicht wirklich bestanden.

Sind den dann die Ganzen kosten für die Behandlung (Voruntersuchungen, Ultraschall, Bluttest usw.) sowie die Geburt des Kindes selber, durch die Krankenkasse abgesichert? Oder tritt der Anspruch auf Krankenkassenhilfe erst ein wenn das Kind auf der Welt ist? Da bin ich leider noch etwas unsicher da im Internet viel darüber steht erst wenn das Kind auf der Welt ist dann zahlt auch die Krankenkasse, für die Mutter sowie das Kind selbst, davor muss man alle Behandlungen sowie die Geburtskosten privat Tragen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Bei weiteren Fragen werde ich mich bei Ihnen telefonisch melden, nochmals vielen Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Der Ratsuchende

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 07.05.2012 | 11:05

Sehr geehrter Fragesteller,

es gibt Krankenversicherungen für ausländische Gäste, die z.B von der Hanse Merkur angeboten werden. Ich würde Ihnen in jedem Fall raten, sich dort eingehend zu informieren.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen und Ihrer Freundin alles Gute für die Zukunft.

Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen gerne unter der bereits genannten Telefonnummer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ariane Hansen
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 2012-05-07 | 11:01


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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Ariane Hansen
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