Gebrauchtwagenkauf bei Händler und Gewährleistungsauschluss gültig?
Preis: 35,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Trettin
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich habe ein Problem:
Am 12.04.2012 habe ich auf einer bekannten Autobörse einem Gebrauchtwagen gesehen, der mir gefallen hat. Meine Lebensgefährtin (50% schwerbehindert, gehbehindert) und ich haben Tags darauf bei dem Autohändler hier in Berlin angerufen. Auf die Frage, ob das Auto technisch in Ordnung sei, da wir auf das Auto angewiesen sind, um meine gehbehinderte Lebensgefährtin zu fahren, antwortete der Händler, dass das Auto in Ordnung sei. Am 14.04.2012 war ich dann bei dem Händler und habe mir das Auto angeschaut. Für ein fast 10 Jahre altes Auto sah es noch recht gut aus. Ich hatte nochmal explizit nach Mängeln gefragt, und dabei erwähnt, dass meine behinderte Freundin und ich auf die technische Mangelfreiheit des Autos angewiesen seien. Der Händler sagte wieder, dass ihm nichts bekannt sei. Der Händler und ich machten eine Probefahrt, ca. 2km. Das Auto fuhr gut, klang in Ordnung.
Als er mir den Kaufvertrag dann vorlegte, stand als Klausel:
"zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der Verkäufer verkauft hiermit das vorstehend näher beschriebene Fahrzeug an gewerblichen Autohändler unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung und Gewährleistung"
Diese Klausel hat mich sehr überrascht, weil ja immer wieder die Rede davon war, dass das Auto für mich und meine Freundin ist, und wir ja nun in keiner Art Autohändler sind. Auf meinem Hinweis darauf sagte der Händler, dass er diese Klausel in all seinen Kaufverträgen bei Autos unter 3.000 EUR stehen hat, und ich hätte ja den Wagen Probegefahren und gesehen, dass er Mangelfrei ist. Derart überrumpelt wusste ich nichts mehr zu sagen und habe dann unterschrieben.
Die ersten Tage war auch alles in Ordnung. Zumindest wirkte es so. Nur hat mich jedesmal, wenn ich über unebene Fahrbahn fahre gestört, dass ein komisches Quietschen von hinten kommt. Ich dachte, das wäre nur ein Stoßdämpfer. Da das ja ein Verschleißteil gewesen wäre, welches von der gesetzlichen Gewährleistung bei Gebrauchtwagen ausgeschlossen ist, bin ich zu einer nahen Werkstatt gefahren und wollte den Reparieren lassen. Die haben mir dann den Schock meines Lebens versetzt: Ein Bolzen von der Hinterachse ist gebrochen, die Radaufhängung hat sich schon verzogen und das Quietschen kommt vom Reifen, der bei unebener Fahrbahn an den Radkasten stößt. Ein Fahren ist mit dem Wagen Lebensgefährlich, da das Rad bei jeder Unebenheit verloren gehen kann. Eine Reparatur würde ca. 1.000 EUR kosten (Der Wagen hat 1.300 EUR gekostet!!!). Und: Die Aussage der Werkstatt war, dass dieser Schaden, also der gebrochene Achsbolzen, NICHT frisch ist.
Kaum daheim angekommen, habe ich versucht den Händler anzurufen. Leider war er entweder nie da, oder hat gar nicht erst abgenommen. Ich habe dann Per E-Mail den Mangel angezeigt. Keine Reaktion. Dann habe ich per Einschreiben mit Rückschein den Mangel angezeigt, jedoch hat der Händler das Schreiben nicht angenommen, bzw, es nicht bei der Post abgeholt, so dass es zurück gekommen ist. Daraufhin habe ich das Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Nach 16 Tagen immer noch keine Reaktion. Bin dann mit der SBahn zu seinem Autohandel gefahren und wollte ihn zur Rede stellen. Angeblich wäre er in Urlaub, sagte einer seiner Angestellten. Er würde sich aber melden, sobald er wieder da ist.
Heute hat er dann tatsächlich angerufen, und bot auch an, sich "aus Kulanz" den Wagen anzuschauen, ob er da was machen könne. Da er grundsätzlich Wagen unter 3.000€ ohne Gewährleistung verkauft, mit dem Zusatz "an Händler" im Kaufvertrag, wäre er nicht gewährleistungspflichtig. Kosten für das Abschleppen des Autos zu seiner Werkstatt würde ich zahlen müssen, und überhaupt wäre eine eventuelle Reparatur aus reiner Kulanz.
Jetzt die Frage: Kommt er damit zurecht? Immerhin habe ich immer gesagt, dass der Wagen für meine Lebensgefährtin (Angestellte) und mich (Angestellter) ist. mit Autohandel haben wir nichts zu tun. Kann er sich wirklich so aus der Verantwortung stehlen? Haben wir Chance, dass er die Gewährleistung dennoch übernehmen muss, genauso wie die Kosten des Einschreibens, der Gerichtsvollzieherzustellung, des Transportes von mir zu seinem Autohandel? Mein Vater sagt, wir hätten evtl. einen Schadensersatzanspruch für die ausgefallenen Tage seit der ersten (ignorierten) Mängelmeldung. Stimmt das?
Leider sind wir weder in einem Autoclub noch haben wir eine Rechtsschutzversicherung.
Gebrauchtwagenkauf Händler









