Frage geschrieben am 05.09.2009 17:30:45
Gebrauchtwagenkauf
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 631Habe ich Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages?
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Antwort geschrieben am 05.09.2009 19:11:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
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Voraussetzung für den Rücktritt ist die ergebnislose Fristsetzung zur Leistung, also der Nachlieferung des Flegenschlüssels.
Dieses haben Sie bisher wohl noch nicht getan, sollten es zu Beweiszwecken schriftlich mit Einschreiben und Rückschein machen. Dabei sollten Sie eine Frist von 14 Tagen setzen.
Erst danach könnten Sie den Rücktritt erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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