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Frage geschrieben am 05.09.2009 17:30:45

Gebrauchtwagenkauf

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 631
Nach Abschluß eines Vertrages zum Kauf eines Gebrauchtwagens stellte ich vor Übername des Wagens fest, daß ein notwendiger Felgenschlüssel zum Radwechsel bei einer Reifenpanne nicht vorhanden war. Die Übergabe dieses Schlüssels wurde für ein paar Tage später zugesagt. Das ist bis heute - 3 Wochen - später nicht geswchehen. Ein Ersatz bei BENTLEY ist nicht möglich. Stattdessen müßte ich eine Nachbohrung und Fräsung auf sämtlichen Felgen durchführen lassen = ca 1.600 E.

Habe ich Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages?


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Diese Antwort ist vom 5.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 05.09.2009 19:11:15
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Voraussetzung für den Rücktritt ist die ergebnislose Fristsetzung zur Leistung, also der Nachlieferung des Flegenschlüssels.

Dieses haben Sie bisher wohl noch nicht getan, sollten es zu Beweiszwecken schriftlich mit Einschreiben und Rückschein machen. Dabei sollten Sie eine Frist von 14 Tagen setzen.

Erst danach könnten Sie den Rücktritt erklären.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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