Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 81 weitere Antworten zum Thema Gebrauchtwagenkauf.
Guten Tag,
ich habe mir vor 8 Wochen einen Opel Vivaro Bus für rund 26500 € als Vorführwagen bei einem Opel Händler gekauft. Das Fahrzeug war in einem sehr guten Zustand (fast Neu laut Autohaus). Nun ging schon wenige Tage nach dem Kauf der Ärger los. Beleuchtung innenraum defekt, Scheibenwaschanlage ging nicht, Sitzhöhenverstellung ging nicht und und und. Fahrzeug war dann in der Werkstatt und bis auf den Mangel mit der Sitzhöhenverstellung wurde alles gemacht. Nicht mal zwei Wochen später kam das nächste Problem, diesmal hatte die Elektronik ein Problem. Fahrzeug war eine Woche in der Werkstatt und an einem Freitag bekam ich es wieder mit der Auskunft das sie ein neues Steuergerät für die Elektronik eingebaut haben. Nach Auskunft Autohaus lief das Fahrzeug jetzt wunderbar. Das stimmte auch für genau 20 Stunden. Dann kam das Problem wieder aber diesmal eine Nummer schlimmer so das ich auch die gelben Engel in Anspruch nehmen musste. Der Mann vom ADAC hatte dann sein Fehlersuchgerät dran und das Gerät zeigte ganze 80 Fehler an. Das ist jetzt 2,5 Wochen her und mein Auto steht immer noch in der Werkstatt bzw. wie ich vorhin durch Zufall mitbekommen habe ist es jetzt in einem Spezial Service Center in 80 km Entfernung weil sie nicht mehr weiter wissen. Ich war bei meinem Autohaus und wollte das Auto gegen ein Auto in der gleichen Preisklasse tauschen aber der Chef des Autohauses sagte mir das er das nicht macht weil ich dem Autohaus eine Chance geben muss. Ich denke mal die Chance haben sie gehabt und ich habe eine Auto gekauft das angeblich sehr zuverlässig ist. Und das ist es nicht. Meine weiteste Tour war 80 km. Ansonten fahre ich in den letzten Wochen nur Leihgwagen. Nun Meine Frage: Habe ich eine Chance das Auto getauscht zu bekommen?
MfG Oliver
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 8.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 08.12.2009 13:50:49
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Grundsätzlich hat der Händler mit seiner Angabe, er könne eine Nachbesserung vornehmen, recht. Eine solche steht im aus dem Sachmängelgewährleistungsrecht (§§ 434ff. BGB) zu. Fraglich ist hierbei nur, wie oft eine solche Nachbesserung versucht werden darf. Gemäß § 440 BGB gilt eine Nachbesserung in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Da es sich bei einem KFZ jedoch um einen komplexen Gegenstand handelt, kann durchaus vertretbar sein, dass noch weitere Versuche erfolgen können, wenn denn ein Fortschritt feststellbar ist.
Sie sollten zunächst dem Verkäufer eine Frist zur Behebung der Mängel setzen oder zur Lieferung eines bauartgleichen und vergleichbaren Wagens setzen. Zwar handelt es sich beim Gebrauchtwagenkauf um einen sogenannten Stückkauf, was bedeutet, dass anders als bei Neuwaren der Kaufgegenstand nur einmal vorhanden ist; dennoch kann hier wohl eine Ersatzlieferung erfolgen, wenn es vergleichbare Wagen auf dem Automarkt gibt.
Die Frist muss angemessen sein. Da Sie das KFZ bereits vor acht Wochen gekauft haben und es sich seitdem die meiste Zeit in Werkstätten befunden hat, kann diese Frist wohl relativ kurz gehalten werden (ca. zwei bis vier Wochen). Verstreicht die Frist, ohne dass die Mängel beseitigt sind, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie erhalten dann den Kaufpreis gegen Rückgabe des Wagens zurück. Eine Nutzungsentschädigung dürfte bei den von Ihnen genannten gefahrenen 80 km kaum in Betracht kommen. Darüber hinaus können Sie Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die Mehrkosten für Leihfahrzeuge etc. können Sie selbstverständlich ebenfalls geltend machen.
Ein Tausch gegen ein anderes Fahrzeug, das dem Gekauften nicht vergleichbar ist, können Sie nicht verlangen. Hierzu könnte sich der Verkäufer höchstens bei Ankündigung des Rücktritts aus Kulanz bereit erklären.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)
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