ich erwarte an dieser Stelle ausschließlich eine Stellungnahme, mit der mein geschildertes Anliegen sicher zielorientiert erreicht werden kann; bitte nur dann reagieren.
Ich habe seit dem 23.09.2011 einen Fiesta Diesel, Bj. 2007, 28000 km; von einem Ford Händler mit A1 Garantie gekauft. Das Fahrzeug selbst entspricht den Erwartungen. Allerdings traten bereits während der Überführungsfahrt von Wilhelmshaven nach Vechta (Abholung) am 23.09.2011 auf der A 29 und während der Fahrt von Cloppenburg nach Vechta am 27.09.2011 auf der A1 ein paar mal „Unregelmäßigkeiten" auf (wie Zündaussetzer). Dies wurde dem Verkäufer mit Schreiben vom 02.10.2011 mitgeteilt, worauf er nicht geantwortet hat. Danach wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Am 19.12.2011 blinkte die Fehlerlampe und das Fahrzeug zeigte deutliche Störungen, weshalb ich sofort zur Tank- und Rastanlage fuhr. Dort ließ es sich nicht mehr starten. Ich habe dem Verkäufer dies sofort tel. mitgeteilt. Er nannte mir die Tel-Nr. vom ADAC. Das Fahrzeug wurde vom ADAC zu einer nahe gelegenen FORD Fachwerkstatt am Niederrhein transportiert, womit der Verkäufer am 20.12.2011 tel. Kontakt hatte. Nach Abholung von dort am 20.12.2011 begann das Fahrzeug auf der A1 im Bereich Tecklenburg mit Aussetzern, ließ sich jedoch bis Neuenkirchen - Vörden fahren, wo es stehen blieb. Wir haben es zur nahe gelegenen FORD Fachwerkstatt geschleppt und vom Verkäufer die Angabe erbeten, wie weiter zu verfahren ist. Dieser teilte mir nun mit, dass nur die Kosten für den letzten Werkstattbesuch übernommen würden, obwohl auch diese eigentlich ausgeschlossen seien. Die Werkstatt am Niederrhein hatte auf Grund nicht eindeutiger Fehlermeldungen das Abgasrückführventil nicht gewechselt, die hiesige Werkstatt führte dies am 21.12.2011 durch.
Am 19.12.2011 Kosten für den ADAC Abschleppdienst 112 EU
Am 19.12.2011 Kosten für den ADAC Leihwagen 099 EU
Am 20.12.2011 Kosten für Benzin für Hin- und Rückfahrt 073 EU
Am 20.12.2011 Kosten für die Ford Fachwerkstatt 122 EU
Am 20.12.2011 einen Tag (Zwangs-) Urlaub, da kein Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit vorhanden, verbundenen mit dem naheliegenden Ärger für den Arbeitgeber.
Am 19.12.2011 3 Stunden Aufwand für die Abwicklung, Abschleppdienst und Leihwagen.
Am 20.12.2011 6 Stunden Aufwand für die Abholung des Fahrzeugs.
Ich bitte um Information, welche Kosten geltend gemacht werden können. Offenbar war der Fehler bereits vor der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden.
