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Frage geschrieben am 18.03.2011 22:53:39

Gebrauchtwagen von Händler, aber i. A. Privat, Haftung, Kaufrecht, Vertragsrecht

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1329
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 85 weitere Antworten zum Thema Händler.
Am 9.03.2011 kaufte ich einen gebrauchten PKW. (Kleinwagen, BJ 1996, 106.000 km) für 900 €.
Ich kaufte das Auto von einem Autohaus, mit Werkstatt, der Händler ist laut eigener Aussage seit 20 Jahren KFZ-Meister. Ich nenne diesen Händler im Folgenden Herr X.
Der Halter des Fahrzeuges war jedoch ein Bekannter von Herrn X, nämlich Herr Y.
Herr X verkaufte das Auto im Auftrag von Herrn Y, der Verkauf erfolgte laut Herrn X an mich als "Privat".

Da ich selbst keine Ahnung von Autos habe, habe ich das Auto mit dem Roten Kennzeichen des Händlers zu einer Kfz-Werkstatt etwa 20 km weit weg gefahren, wo es ein "befreundeter" Automechaniker einer oberflächlichen Sichtprüfung (nicht auf Hebebühne) unterzog. Dieser meinte, dass Auto sei o.k. und dass es trocken aussehe. Ich fuhr also die ca. 20 km zurück und leistete 200 € Anzahlung und unterschrieb den Kaufvertrag.

Der Kaufvertrag nennt sich in diesem Fall aber nicht Kaufvertrag, sondern "Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeuges".
Der Händler, Herr X., unterschrieb bei "Unterschrift des Bestellers" und mit i.A., sodass ich als Käufer, nur bei "Unterschrift des Verkäufers" unterschreiben konnte. Bei "Sonderausstattung, Zubehör", welches die einzig freien Zeilen waren, trugen wir folgendes ein: "Wie besichtigt und Probe gefahren, laut TÜV Gutachten."
Datum des TÜV-Gutachtens 15.12.2010, also erst vor rund 3 Monaten. Das TÜV-Gutachten selbst besagt folgendes:
"8012 Schalldämpferanlage-Befestigung, Abschließendes Ergebnis: geringe Mängel."

Am 10.03.2011 bezahlte ich das Auto in bar. Da ich mich aber noch um eine Kfz-Versicherung kümmern musste, blieb das Fahrzeug noch bis zum 14.03.2011 bei Herrn X.

Nachdem ich den "Vertrag" unterschrieben hatte, bekam ich das Auto auch nicht mehr zu Gesicht, da Herr X das Auto bis zum Zeitpunkt der Abholung auf seine Hebebühne stellte, mit der Begründung, dass er evtl. noch den Zahnriemen wechseln würde, wenn er Zeit fände. Bezüglich des Zahnriemens schlug er vor, dass wir uns die Kosten hierfür (Arbeit und Zeit), teilen.

Jedenfalls meldete ich das Auto am 14.03.2011 an und holte es am selben Tag noch ab. Danach fuhr ich etwa 20 km, bis zur Uni, dort angekommen, entschied ich, noch mal kurz in die Motorhaube und unter das Auto zu sehen, ob es evtl. mittlerweile nicht doch Öl verliert, (bei diesem Thema bin ein gebranntes Kind). Das war dann tatsächlich der Fall!
Da ich sofort den Verdacht einer defekten Zylinderkopfdichtung hatte, fuhr ich mit dem Auto abends nur noch ca. 65 km bis nach Hause, stellte das KFZ ab und fuhr erst mal überhaupt nicht mehr damit, bevor ich es nicht erneut von einem Fachmann, und dieses Mal gründlich, begutachten lassen konnte.

Am 17.03.2011 nahm ein Nachbar von mir, selbst Kfz-Fachmann, das Auto mit in seine ortsansässige Werksatt und überprüfte das Auto gründlichst.

Nun die von ihm festgestellte Mängelliste:

-Letzter Ölwechsel laut Ölzettel bei 59203 km (ist derzeit 106855 km)
- Bremsschläuche vorne sehr rissig.
Die rissigen Bremsschläuche hätten eigentlich schon von dem TÜV-Gutachter vor rund 3 Monaten bemängelt werden müssen (Bremsschläuche werden nicht von heute von auf morgen porös), dies ist aber nicht geschehen.
- Auspuffmittelrohr am hinteren Flausch(?) durchgerostet, (nicht schweißbar)
- Zylinderkopfdichtung v. ölt
- Wasserpumpe/Zahnriemen fällig
- Wischer lautes Laufgeräusch

Die Reparaturkosten würden sich auf ca. 1000 € belaufen. Besonders teuer hierbei ist die Zylinderkopfdichtung. Leider lässt sich eine defekte Zylinderkopfdichtung sehr gut durch eine Motorwäsche vertuschen und der Schaden wird erst wieder erkennbar, wenn das Auto genügend km gefahren ist, und das Öl nachgeflossen ist.

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
Ich weiß, dass selbst bei privatem Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung ein Mangel nicht verschwiegen werden darf.

Was ist aber wenn Herr X und Herr Y beide behaupten, sie hätten nichts davon gewusst?

Und wer ist in diesem Fall, wenn überhaupt, haftbar? Mit Herrn Y hatte ich nie zu tun und unterschrieben hat ja auch Herr X.

Welche Ansprüche habe ich? Ich zahle für ein Auto im Moment Steuer und Versicherung welches ich nicht fahren kann (Ölverlust=Umweltverschmutzung, rissige Bremsschläuche=Sicherheitsproblem) und muss täglich insgesamt 4 Stunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, um zur Uni zu gelangen.

Ich habe auch gelesen, dass eine defekte Zylinderkopfdichtung eine heikle Sache ist, und man sich hierbei darüber streiten kann ob es sich um normalen alterstypschen Verschleiß oder einen Mangel, handelt. Außerdem ist die Zylinderkopfdichtung fest mit dem Motor verbunden, für den normalweise keine Gewährleistung oder Haftung übernommen wird. Wäre die Zylinderkopfdichtung erst in einem halben Jahr oder so kaputt gegangen, würden ich sagen, dass das halt Pech ist und dass das bei alten Autos eben passieren kann.
Ich habe das Auto aber nicht einmal 100 km gefahren!!!
Und eine Zylinderkopfdichtung geht ja auch nicht spontan von heute auf morgen kaputt. Schließlich habe ich den Vertrag erst vor 9 Tagen unterzeichnet bzw. das Auto erst vor 4 Tagen abgeholt und habe das Auto seit ich es habe, lediglich nach Hause gefahren. Zum Zeitpunkt der Vertragunterzeichnung war der Schaden nicht erkennbar und lässt sich außerdem durch eine Motorwäsche sehr gut vertuschen.

Wer ist in der Beweispflicht?

Ist das überhaupt ein richtiger Vertrag, den ich da unterschrieben habe?

Was zählt die Abmachnung "laut TÜV-Gutachten"?

Zählt das wirklich als Privatverkauf?

In den ABGs auf der Vertragsrückseite steht unter Haftung Folgendes:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vetragsabschluss vorher sehbaren typischen Schaden begrenzt.

Wenn ich ein Auto mit 1 ¾ Jahren TÜV kaufe, darf ich dann nicht darauf vertrauen, dass es fahrtauglich ist?

…..unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (…) nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Wie soll man denn arglistigen Verschweigen nachweisen, ich bin ja bei der evtl. Motorwäsche nicht dabei gewesen?



Da ich als Student/in überhaupt kein Einkommen habe, kann ich es mir eigentlich nicht leisten, einen Anwalt einzuschalten. Ich habe mich auch bereits heute morgen bei der zuständigen Stelle über einen Beratungshilfeschein informiert. Da ich aber bei meinen Eltern wohne, werde ich einen solchen Schein eher nicht bekommen, da die Kosten für einen Anwalt von meinen Eltern zu tragen wären, auch wenn ich bereits über Mitte 20 bin und auch ansonsten soweit möglich für mich selbst aufkomme.
Ich schrecke außerdem auch wirklich davor zurück meine Eltern zu verklagen, mir einen Anwalt zu bezahlen, auch wenn diese laut der erhaltenen Info dazu verpflichtet wären! Meine Eltern können ja nun wirklich nichts dafür und haben mit der ganzen Sache auch nichts zu tun.


Wie gehe ich am Besten vor, denn ich kann mir weder Anwalt noch Gutachter leisten?

Hat sich Herr X evtl. sogar strafbar gemacht, sicherheitsrelevante Mängel können böse enden!?
Oder kann er das auf den nachlässigen TÜV-Prüfer schieben?


Im Voraus schon mal vielen Dank für eine hoffentlich hilfreiche Antwort, gerne auch mit Paragraphen und Gesetzestexten, wäre aber schön wenn ich auch eine verständliche Erklärung dazu bekäme!



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