Gebrauchtwagen-Käufer möchte Rücktritt wg. angeblichen Unfall
22.05.2009 14:28 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater hat vor ca. 4 Jahren als Privatperson einen Vorführwagen (Kilometerstand:1200km) von einem großen Autohaus gekauft. Das Fahrzeug war unfallfrei und frei von Mängeln. Im Kaufvertrag ist dies ebenfalls dokumentiert. Mein Vater hat in den 4 Jahren das Fahrzeug eher selten benutzt und pinibel gepflegt.
Im Januar 2009 hat er das Fahrzeug dann privat verkauft. Benutzt wurde der Kaufvertrag von mobile.de. In diesem wurde die Garantie etc. ausgeschlossen. Es wurde auch 'unfallfrei' angekreuzt.
Mein Vater hatte in der gesamten Zeit -in welchem das Fahrzeug in seinem Besitz war- weder einen Unfall noch sonst welche Beschädigungen an dem Fahrzeug. Auch sind keine anderen Personen mit dem Fahrzeug gefahren.
Nach nun 4 Monaten erhält mein Vater von dem Käufer ein Rechtsanwaltsschreiben, wo der Rücktritt des Kaufvertrages erklärt -und mein Vater aufgefordert wird, die volle Summe an den Käufer zurückzubezahlen und das Fahrzeug zurück zu nehmen.
Begründet wird dies damit, dass das Fahrzeug angeblich einen Unfall gehabt habe und mein Vater dies verschwiegen hat. Es liegt dem Anwaltsschreiben ein einfaches ADAC-Prüfprotokoll vor, nachdem der Käufer das Fahrzeug bei einem ADAC-Check auch auf Unfälle hat überprüfen lassen. Es handelt sich um einen Prüfbericht, nicht um ein Gutachten. Dort steht: Es wurde festgestellt, dass die Tür nachlackiert wurde, der Schweller im Einstiegsbereich etwas wellig ist. Für die Prüfung wurden keine Teile demontiert, es erfolgte lediglich eine optische Prüfung.
Der Anwalt des Käufers hat sich auch mit dem Autohaus in Verbindung gesetzt (wo mein Vater damals das Auto gekauft hat) welches ihm bestätigte, dass mein Vater seinerzeit das Auto unfallfrei erhalten hat.
Mein Vater hat das Fahrzeug unfallfrei gekauft und er hat keinen Unfall gehabt. Er ist ein ehrlicher Mensch und hätte -wenn es einen Unfall gegeben hätte- dies ehrlich angegeben.
Meine Frage ist nun: Kann der Käufer sein Recht auf Rücktritt durchsetzen, obwohl das Fahrzeug bei Übergabe an ihn unfallfrei war? Kann er einfach unterstellen, dass mein Vater das Fahrzeug als Unfallwagen verkauft hat, oder muss er das beweisen?
PS: Bei Übergabe kam der Käufer damals mit 2 weiteren Personen. Alle 3 haben das Fahrzeug peinlich genau nach Kratzern etc. untersucht. Sie haben mehrfach betont, dass das Auto wie neu sei. Nun, nach knapp 4 Monaten unterstellen Sie einen Unfall.









