Gebrauchtwagen Garantie übernimmt keine Kosten
| 21.07.2009 20:50 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
| in unter 2 Stunden
Hallo.
Ich habe vor zwei Wochen bei einem freien Autohändler einen gebrauchten Nissan 350Z aus zweiter Hand gekauft. Bei diesem Kauf schloss ich eine Gebrauchtwagen-Garantie über eine händlerungebundene Versicherungsgesellschaft ab, für die ich 300€ bezahlt habe. Als Kaufvertrag habe ich einen Vordruck unterschrieben, in dem jede Sachmängelhaftung oder Gewährleistung ausgeschlossen sind. Bereits bei der Heimfahrt bemerkte ich, dass es beim Schalten in den sechsten Gang laut krachte. Einige Tage darauf fuhr ich zum örtlichen Nissan-Händler und schilderte das Problem. Es stellte sich heraus, dass der Synchronisationsring des 6. Gangs defekt ist. Ich hinterließ genanntem Händler die Garantieunterlagen und er faxte einen Kostenvoranschlag (2500€) der Reparatur an die Versicherungsgesellschaft. Diese antwortete per Fax, dass sie keine Kosten übernehme, da Nissan 200SX und ZX Modelle gar nicht versicherbar sind. Dies steht auch in den Garantieunterlagen, es handelt sich bei diesem Auto jedoch um ein Z und nicht um ein ZX Modell. Daraufhin rief ich beim Verkäufer des Wagens an, schilderte ihm den Sachverhalt und fragte nach der gesetzlichen Gewährleistung. Darauf antwortete er, es gebe keine Gewährleistung, denn er habe das Auto im Kundenauftrag verkauft. Seitdem warte ich auf seine Antwort.
Nun meine Frage: Wie sieht es rechtlich aus gegenüber dem Verkäufer bzw. der Versicherungsgesellschaft? Denn ich habe für eine Gerantie bezahlt, die unwirksam ist. Muss ich die Kosten der Reparatur selbst tragen oder steht der Verkäufer in irgendeiner Pflicht?
Vielen Dank im Voraus
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 83 weitere Antworten zum Thema:
Gebrauchtwagen Garantie Kosten
Gebrauchtwagen Garantie Kosten









