Gebrauchtes Automatikgetriebe defekt.
Am 29.2.2012 erwarb ich ein gebrauchtes Automatikgetriebe für mein Auto. Nach Aussage des Verkäufers lief es in seinem Auto, welches er geschlachtet hat, einwandfrei. Ich baute es selber ein, da ich bei dieser Automarke eine technische Aubildung genoß und firm bin. Beim Einbau fiel mir schon auf, daß das Automatiköl verbrannt roch. Das weist auf einen Schaden hin oder auf einen schon länger nicht durchgeführten Ölwechsel. Da ich die "Einwandfrei-Aussage" vom Verkäufer hatte, vermutete ich letzteres. Nach Einbau fielen mir harte Rückschaltvorgänge auf. Dies ist, so lange das Getriebe ohne Schaden ist, an einer Unterdruckdose einstellbar und auch als Arbeitsanleitung in den Werkstattbüchern nachlesbar. Diese Einstellungsmöglichkeit nutzte ich und versuchte, weichere Schaltvorgänge einzustellen. Ebenfalls wechselte ich noch ein Federpaket, welches auch weichere Schaltvorgänge hervorrufen soll. Dies ergab leider keine zufriedenstellende Lösung. Nach weiterer Rücksprache mit anderen Mechanikern, stellte sich heraus, daß nur ein Bremsband verschlissen sein kann. Ebenfalls in den Werkstattbüchern nachlesbar. Das erklärt dann auch den Geruch des Öles zu Beginn. Eine Überholung ist nur mit großem finanziellen Aufwand reparabel. Ich konfrontierte den Verkäufer mit dieser Situation und bat um Rückgabemöglichkeiten oder Tausch. Dieser verwies mich auf seine AGB, daß das Getriebe von einer Meisterwerkstatt hätte eingebaut werden müssen, um Gewährleistung zu erhalten. Ebenso meinte er, ich hätte das Getriebe mit der Unterdruckeinstelldose manipuliert und damit sei ein Gewährleistungsanspruch so oder so erloschen. Ebenso habe er sich bereits informiert und er läge im ersten halben Jahr in der Beweispflicht, daß das Getriebe im einwandfreien Zustand war. Dies könne er belegen, von einer Werkstatt, die das Getriebe ausbaute und sachgerecht verpackte, was auch nicht ganz stimmt, da ich das Getriebe beim Speditionshof abholen musste, da es auslief und unsachgemäß verpackt wurde. Nachweisbar und unter Zeugen. Schon hier zeigte sich bereits, daß der VK scheinbar nicht weiß, wie man all das Öl vom Getriebe ablässt (2 Schrauben), wie er unmissverständlich auf seiner Webseite suggeriert, Spezialist für diese Automarke, etc... Ferner, wenn er Spezialist ist, warum lässt er das Getriebe dann bei einer anderen Werkstatt ausbauen? Ferner hat die Werkstatt diesem Wagen noch TÜV gegeben und zwei Monate später schlachtete er den Wagen. Das ist fragwürdig. Es ist leider auch nicht bekannt, wie viel Kilometer das Spenderfahrzeug gelaufen hatte. Das ist ausschlaggebend zur Aussage, ob das Getriebe überhaupt noch einwandfrei im Sinne eines funktionstüchtigen, gebrauchten Zustandes sein kann.
Zur eigentlichen Frage:
1. Kann der VK einfach seine AGB (Einbau Meisterwerkstatt) angeben und wenn dann ein Problem auftaucht, das Gewährleistungsrecht aushebeln, wenn man selber fachgerecht einbaut, vor allem mit dem technischen Hintergrund (Ausbildung)?
2. Kann der VK sein Gewährleistungsrecht verweigern, wenn man eine Justierung vornimmt, an einer vorgeschriebenen Justagemöglichkeit?
Nun bietet er mir, da er keine unzufriedenen Kunden haben möchte, 90,- € an. Erwerbssumme 259,- € inkl. Versandkosten 80,- €. Dazu kommen meine Ausgaben. Neuöl ca. 40,- €. Hebebühne 80,- €. Filter/ Dichtung ca. 30,- €.
Viel weniger geht es mir hier um die Summe, denn diese ist lächerlich, sich darüber zu streiten, als um das Prinzip der Moral.
Danke für fachkundige Auskunft.









