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Gebrauchter Wohnwagen gekauft, Finanzierung nicht genehmigt


| 16.04.2012 23:32 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Ich habe letzte Woche einen gebrauchten Wohnwagen per Finanzierung gekauft und habe nun die Finanzierung über die Bank wie eine Leasingfirma nicht genehmigt bekommen und somit kann ich den Wohnwagen jetzt nicht kaufen. Ich hatte dem Verkäufer von vorneherein gesagt, dass es per Finanzierung sein soll. Da ich auch bar oder auf anderem Wege im Moment nicht zahlen kann, musste ich zurücktreten vom Kaufvertrag. Jetzt verlangt er 15% Abstandssumme, von der weder etwas im Vertrag steht noch das er diese Summe erwähnt hätte. Er erwähnte nur, wenn die Finazierung nicht klappen würde, könnte man ja auch bar zahlen, was ich aber nie wollte, da ich das Geld dafür nicht habe. Bin ich verpflichtet, die 15% zu zahlen?
Vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 45 weitere Antworten zum Thema:
Finanzierung gekauft
17.04.2012 | 00:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
700 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Sie haben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Von diesem können Sie nicht ohne weiteres zurücktreten. Der Kaufvertrag wäre nicht zustande gekommen, wenn Sie ihn unter aufschiebenden Bedingung der Finanzierungszusage geschlossen hätten. Dies ergibt sich aus § 158 I BGB. Sie müssen im Streitfall aber beweisen, dass die aufschiebende Bedingung Vertragsbestandteil geworden ist, dass also der Vertrag nur gelten sollte, wenn die Finanzierung erfolgreich ist. Wenn dies nicht im Vertrag steht, müssten Sie es auf anderem Wege beweisen. Ihr Problem ist, dass der Verkäufer sogar auf die Erfüllung des Vertrages bestehen könnte, also auf Zahlung des vollen Kaufpreieses und dafür gute Chancen hätte. Ich habe gerade einen solchen Prozess geführt und das Gericht hat auch dem Verkäufer Recht gegeben, weil der Finanzierungsvorbehalt nicht bewiesen werden konnte.

Der Verkäufer darf daher von Ihnen für die Auflösung des Vertrages eine Entschädigung verlangen. Letztlich ist das Verhandlungssache. Wenn Sie Ihre finanzielle Lage schildern, erreichen Sie evtentuell noch eine günstigere Lösung.

Das Sie das Geld nicht haben, spielt juristisch keine Rolle, wenn die Bedigung nicht nachgewiesen werden kann.



Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de


Nachfrage vom Fragesteller 17.04.2012 | 00:13

Vielen Dank für die Antwort.
Sie hat mir soweit weitergeholfen.
Nur noch eine Frage: auf dem Vertrag steht unten, Kauf durch Finanzierung, dies wurde vom Verkäufer auf dem Verkaufsformular persönlich hinzugefügt, ändert das die Sachlage?
Freundliche Grüsse

Holger Walbert

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 17.04.2012 | 17:39

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Anfrage zurück.

Die Formulierung ändert nichts an meiner Einschätzung. Es ist eine Klarstellung, aber kein eindeutiger Vorbehalt, dass der Vertrag unter der Bedingung einer Finazierungszusage stehen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-04-19 | 09:02


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"Ich habe ein Urteil eines LG gefunden, welches das Gesagte des Anwalts nicht bestätigt."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-04-19
3,2/5.0

Ich habe ein Urteil eines LG gefunden, welches das Gesagte des Anwalts nicht bestätigt.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

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Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht