Gebrauchter Roller gekauft - kostspieliger Defekt festgestellt
| 04.12.2010 10:47 |
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| in unter 2 Stunden
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Kaufrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor ca. 3 Monaten habe ich einen gebrauchten Roller bei einer privat Person in Hamburg gekauft (Kaufsumme ca. 1.000 EUR). Der Roller wurde ohne Angaben etwaiger Schäden an mich verkauft. Bei der Übergabe hatte das Fahrzeug Start-Schwierigkeiten, auf die ich den Verkäufer angesprochen habe. Er sagte, diese seien auf lange Standzeit des Rollers zurück zu führen, der Roller befinde sich aber in einem sonst sehr guten Zustand und er hätte die Funktion überprüft. Der Verkäufer gab zum Nachweis seines Sachverstandes an, dass er ständig mit Rollern handle und schon viele Reparturen gemacht hatte. Er arbeitet in den Räumlichkeiten einer KFZ Werkstatt an mehreren Rollern.
Die Start-Schwierigkeiten erwiese sich im täglichen Gebrauch als störend und verschlimmerten sich zusehends. Nach zweimaliger Überprüfung durch eine Fachwerkstatt wurde ein kostspieliger Schaden (400-500 EUR) festgestellt. Der Schaden wurd daraufhin repariert.
Der Verkäufer wurde bereits ein 1 Mal mündlich und 2 Mal brieflich (mit Einschreiben) auf den Schaden hingewiesen und mehrfach eine Einigung (optional, rücknahme und Erstattung des Kaufpreise abzüglich einer Nutzungpauschale von 100 EUR, Reparatur auf Kosten des Verkäufers oder Wandlung) angeboten. Er reagiert allerdings in keiner Weise auf meine Vorschläge zur gütlichen Einigung.
Bitte prüfen Sie meine rechtlichen Ansprüche, legen diese dar und zeigen Handlungsoptionen, sowie eine erfolgsversprechende Vorgehensweise auf.
Beste Grüße
MRG









