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Frage geschrieben am 18.05.2010 11:46:28

Geblitzt worden - trotz lt. Bußgeldkatalog 3 P./80,- € jetzt FAHRVERBOT ????

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2388
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich wurde am 24.12.2009 auf der Autobahn in einer 100 km/h Zone geblitzt, mit, abzüglich der Toleranz, 29 km/h zuviel. Laut Bußgeldkatalog, im Internet, und auch der Aussage des Polizisten, der mich identifiziert hat, wäre dafür eine Strafe von 3 Punkten und 80,- €. jetzt habe ich den Bußgeldbescheid bekommen - 3 Punkte, 160,- €, und 1 MOnat Fahrverbot !!! Ist da jetzt einfachnur ein Fehler passiert, oder gibt es irgendeinen rechtlichen Grund, das die einfach die Strafe höher setzen können ?? Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen. Danke für eine schnelle Antwort !!! LG


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Diese Antwort ist vom 18.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.05.2010 12:43:27
Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beantworten und vorab darauf hinweisen, dass dieses Forum nur geeignet ist, einen groben Abriss über die rechtliche Lage zu erteilen und kein tiefgründiges Mandantengespräch ersetzen kann, insbesondere das Weglassen wesentlicher Angaben kann das Ergebnis der Beantwortung beeinflussen.

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit gemäß §24 StVG, Nr.11 Bußgeldkatalog zur Last gelegt. Die Höhe der Strafe ergibt sich hierbei aus der Anlage zum Bußgeldkatalog. Ich gehe davon aus, dass Sie ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7,5 t geführt haben.
Der Bußgeldkatalog mit Stand vom 01.03.2010 sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h gemäß Anhang zu Nr. 11 Bußgeldkatalog bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften tatsächlich nur einen Regelsatz von 80,- EUR sowie 3 Punkte vor. Problem bei Ihnen ist, dass der Vorfall aus dem Jahr 2009 stammt. Der Bußgeldkatalog hat damals noch ein Bußgeld i.H.v. 95,- EUR für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26-30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgesehen. Hinzuzurechnen sind Verwaltungsgebühren. Ein Fahrverbot ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

ABER:
Es handelt sich bei den Bußgeldern jeweils nur um Regelsätze, was bedeutet, dass in Einzelfällen auch ein erhöhtes Bußgeld verhängt werden kann. Die Erhöhung des Regelsatzes ist daher gemäß §§3, 4 BKatV in folgenden Fällen vorgesehen:
- Vorliegen einer Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Bei Ordnungwidrigkeiten, die vom Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeuges mit gefährlichen Gütern oder eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen begangen werden
- Bei Verwirklichung mehrerer Tatbestände
- Bei Absehen von einem Regelfahrverbot

Ob ein solcher Umstand – mit Ausnahme des Punktes 4 – vorliegt, kann mangels Sachverhaltsangaben und mangels Kenntnis des Bußgeldbescheides nicht beurteilt werden.

Ein Fahrverbot, selbst wenn es nicht als Regel vorgesehen ist, kann wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gemäß §4 Abs.1 BKatV verhängt werden. Hierbei kommt es also auf mögliche Voreintragungen im Verkehrszentralregister an. Sind Ihnen also bereits Ordnungswidrigkeiten zur Last zu legen, insbesondere eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h, so kann die Behörde auch ein Fahrverbot verhängen. Auch dies kann jedoch anhand Ihrer Sachverhaltsangaben nicht abschließend beurteilt werden.
Soweit Sie schildern, dass Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, so kann dies erfolgreich vor Gericht eingewandt werden, soweit dargelegt und auch glaubhaft/bewiesen werden kann, dass durch das Fahrverbot Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht wäre. Aber auch dies bedarf der Prüfung unter genauen Kenntnissen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Hier müssen Sie natürlich damit rechnen, dass das Bußgeld erhöht wird.

Ich rate Ihnen daher folgendes an:
Soweit Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Messung oder des Bußgeldbescheides haben und insoweit sich aus beruflicher Sicht gegen das Fahrverbot zur Wehr setzen möchten, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen, der die Umstände des Einzelfalls für Sie prüft und natürlich, notfalls zur Fristwahrung, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt. Der Einspruch kann bis zum Schluss der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Anfallende Kosten könnten, soweit vorhanden und einschlägig, durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.

Ich bitte um Verständnis, dass eine abschließende Beurteilung Ihres Falles vorliegend nicht erfolgen kann, da hierzu zwingend Akteneinsicht und auch Einsicht in den Bußgeldbescheid selbst notwendig ist.

Ich hoffe trotzallem, dass ich Ihnen behilflich sein konnte und verbleibe

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.05.2010 12:57:27

Hallo, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. ich habe gegen keinen der von Ihnen oben aufgeführten Punkte, weshalb der Regelsatz erhöht werden könnte, verstossen, ausser das ich natürlich den ein oder anderen Blitzer hatte, was auch darauf zurück zu führen ist das ich sehr viel km fahre täglich. Was kommen da für Kosten auf mich zu wenn ich zu einem Anwalt gehe ? Ich habeleider kein Rechtsschutz, wollte zwar immer einen abschliessen, aber bisher kam ich noch nicht dazu.

Vielen Dank für Ihre Antwort. LG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.05.2010 14:06:44

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

In Bußgeldsachen gelten aus anwaltlicher Sicht sog. Rahmengebühren, wobei im Regelfall die Mittelgebühr erhoben wird. Bei einem Bußgeld von mehr als 40,- EUR müssen Sie mit Kosten zwischen 400,- EUR und 700,- EUR netto rechnen, was davon abhängig ist, ob ein Hauptverhandlungstermin stattfindet oder nicht, was jedoch der Regelfall ist.
Hinzu kommen Kosten des Gerichts.

Ihnen ist selbstverständlich unbenommen, auch ohne anwaltlicher Hilfe Einspruch einzulegen und das Verfahren zu betreiben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Nachfrage beantworten. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie mich gern via E-mail kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Schwuchow

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Geblitzt worden - trotz lt. Bußgeldkatalog 3 P./80,- € jetzt FAHRVERBOT ???? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-05-18
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