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Frage geschrieben am 02.12.2011 19:14:59

Geblitzt, i100 statt 60, kein Schild war sichtbar

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 994
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema geblitzt.
Guten Tag,

Ich wurde auf einer Autobahnumleitung mit mehreren Fahrspuren geblitzt und mich droht ein Monat Fahrverbot, weil ich mit 102 km/h auf einer Strecke gefahren bin, die mit 60 km/h begrenzt war.

Das war wie gesagt eine Umleitung, mit sehr viel Verkehr, und dicht aneinander fahrenden Lkws (mit Geschwindigkeit ca. 30 km/h) auf dem rechten Spur bis kurz vor der Blitzstelle. Ich habe kein Schild gesehen, und bin mir zu 99% sicher, dass es kein Schild auf der linken Seite bzw links der Fahrstreifen (Fahrstreifen waren getrennt).

Wenn es tatsächlich der Fall ist (und über diese Radarstelle auf der B6 in Salzgitter habe ich schon was im Internet gelesen...), das ich kein Schild sehen konnte, kann das einen Einfluss auf dem Bussgeldverfahren haben ? Und auf dem drohenden Fahrverbot und Aufbauseminar (ich bin in der Probezeit) ?


Weitere Frage : ich habe den Brief bekommen und auf der Foto bin ich nicht, sondern mein Beifahrer, sogar mit einem grossen Lächeln. (ich bin aber tatsächlich gefahren, und bin nicht unsichtbar) Kann das einen Einfluss auf dem Verfahren haben ?



Antwort geschrieben am 02.12.2011 20:42:37
Rechtsanwalt Jens Grützmacher
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Eine Ordnungswidrigkeit ist nur dann gegeben, wenn Ihnen zumutbar erkennbar gewesen ist, dass eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung gegolten hatte.

Wenn hierbei aus welchen Gründen auch immer Schilder gefehlt haben und Sie daher diese Beschränkung nicht erkennen konnten, brauchen Sie auch kein Bußgeld zu bezahlen, geschweige denn Nachschulungen zu absolvieren.

Wenn das Foto Ihren Bekannten zeigt und die Behörde Ihnen den Brief zugeschickt hat und auch Ihren Bekannten als den Fahrer ausweist, können Sie sich ohne große Probleme darauf berufen, dass Sie nicht derjenige auf dem Foto sind.

Da Sie sich jedoch in der Probezeit befinden, rate ich Ihnen dringend, durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen, der auch eventuelle Messungsfehler überprüfen kann.

Gerne kann Ihnen unsere Kanzlei damit behilflich sein.

Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Grützmacher
Rechtsanwalt

ra-gruetzmacher@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.12.2011 22:08:10

Sehr geehrter Herr Grützmacher,

Vielen Dank für Ihren Antwort. Ich bin aber sehr wahrscheinlich auf dem Foto, nur den Gesicht im Brief war nicht meins. Kann es trotzdem dadurch Erfolgschancen geben ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.12.2011 22:18:26

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können zunächst (nach Akteneinsicht) auch die Fahrereigenschaft bestreiten. Die Behörde würde dann das Foto vergleichen und wenn diese dann das Foto auf dem Anhörungsbogen verwendet, könnten Sie aus der Sache herauskommen. Es besteht hierbei zumindest eine gute Chance.

Wenn Sie noch Nachfragen haben sollten, können Sie mich auch gern direkt mehr email ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Grützmacher
Rechtsanwalt

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