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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Neubau bezogen (Abriss udn Neubau) und beim Umzug in genanntes Haus einen Umzugsauftrag an die deutsche Telekom gestellt.
Dieser wurde angeblich Systemseitig auch geschaltet.
Als der Techniker vor Ort war um die TAE-Dose zu installieren stellte dieser Fest, das der sog. APL (Abschlusspunkt des Leitungsnetzes) im Aussenbereich nicht vorhanden ist, vermutlich wurde Dieser über die Bauzeit durch Dritte abgerissen und die Leitung hängt somit in der Luft.
Seit dem 23.06.2010 ist es mir somit nicht möglich zu telefonieren oder eine Internetverbindung herzustellen.
Die Telekom teilt mir mit, daß das Grundstück bereits versorg sei, und sie somit ihre Schuldigkeit getan habe.
Wie ist hier die Rechtslage, können Sie mir hier weiterhelfen?
Welche rechtlichen Schritte habe ich hier in der Hand?
vielen Dank für Ihre Unterstützung
Freundlicher Gruß
Andreas Dahl
Antwort geschrieben am 03.08.2010 16:40:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Die Telekom hätte mit ihrer Aussage recht, wenn der APL vor den Baumaßnahmen vorhanden war, was ich im Rahmen dieser Plattform lediglich unterstellen kann – die Telekom ist nicht verpflichtet, bei jeder nicht von ihr eingeleiteten Baumaßnahme für einen neuen Anschluss zu sorgen. Die Entfernung des APL kann ihr – sofern sie diese nicht in Auftrag gegeben hat - nicht angelastet werden, vielmehr ist zu prüfen, wer ihn entfernt hat und ob dieser Schritt im Rahmen der Bauarbeiten notwendig war. Wenn nicht, dürfte Ihnen ein Schadenersatzanspruch gegen den „Entferner" zustehen – die Höhe dieses Anspruchs richtet sich nach den Kosten der Wiederherstellung des APL. Wenn nicht ermittelt werden kann, wer den APL entfernt hat, werden wohl leider Sie die Kosten tragen müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
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