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Frage geschrieben am 30.01.2007 21:34:00

Genealogie.de

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9470
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo:-)

Ich habe plötzlich Probleme mit Genealogie.de bekommen.
Folgender Sachverhalt: habe mich dort einmal online registriert,nur um mich auf deren Page umzusehen.Nachdem ich das getan habe, bin ich einmal eingeloggt und leider nichts interessantes gefunden.

Nun erhalte ich nach Monaten per Email eine Jahresrechnung von 60,00€ und sogar nun eine Mahnung, in der mir eine "Verfolgung" angedroht wird.
Auf meine Email haben die Leute nicht geantwortet.
Was soll ich tun? Einfach zahlen und kündigen?
Bin entsetzt, wie die Leute uns online da abkassieren wollen.Leider für nichts und wieder nichts!
Mit frdl.Grüßen und Dank für Ihre Hilfe.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 30.1.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.01.2007 22:30:21
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Empfehlenswert ist es, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Denn auf der Startseite ist es keinesfalls offensichtlich, dass es sich bei der „Anmeldung" um die Inanspruchnahme eines zwölfmonatigen kostenpflichtigen Dienstes geht. Den Hinweis auf die Kostenpflicht des Dienstes auf der Anmeldeseite (unten) könnte man als „zu klein" bezeichnen.
Rechtsfolge der Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrages.

Weiterhin sollten Sie sich ggü. dem Diensteanbieter auf den Standpunkt stellen, dass die AGB zu umfangreich und deshalb nicht Bestandteil des Vertrages geworden sind.

Zudem muss bei Internetverträgen der Verwender ausdrücklich dar­auf hinweisen, dass die AGB in den Vertrag einbezogen werden sollen. Es ist vertretbar, auch dieses Erfordernis hier als nicht erfüllt zu betrachten.

Insgesamt gibt es also viele Argumente, mit denen Sie der Forderung des Anbieters entgegentreten können. Lässt der Anbieter trotz Ihrer Einwendungen nicht von seinen Forderungen ab, so sollten Sie einen Anwalt einschalten. Gerne können Sie sich insoweit auch an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2007 10:19:31

Hallo Herr Rechtsanwalt Schmidt!

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort zum Sachverhalt mit Genealogie.de.
Da ich privat rechtschutzversichert bin bei der Allianz,würde ich Sie gerne bitten, mich vor den Ansprüchen der Firma Genalogie.de zu vertreten.Es geht mir nicht um die angeforderten 60 € Jahresbeitrag,sondern um die Art und Weise,wie man dort mit Usern,die sich nur anmelden, verfährt.
Wie sollen wir verbleiben? Soll ich Ihnen die Rechtschutznummer mitteilen und die Emails der Firma senden?
Ich erwarte Ihre Antwort.
Mit frdl.Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2007 11:42:20

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich verweise auf meine Antwort per E-Mail an Sie vom heutigen Tage.

Mit freundlichen Grüßen

St. Schmidt
Rechtsanwalt

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