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Sachverhalt mit Fragestellung:
1. Worin unterscheiden sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zwischen Ehemann A1 und Ehefrau A2 von einer sogenannten Ehegattengemeinschaft zwischen A1 und A2 zivilrechtlich und vor allem steuerrechtlich wenn sie gemeinsam eine kleine Photovoltaikanlage betreiben?
1.1 Gibt es überhaupt Unterschiede oder ist die Ehegattengemeinschaft nichts anderes als eine GbR im Innenverhältnis?
1.2 Von entscheidender Bedeutung ist die Frage ob die GbR steuerrechtlich (Einkommensteuer, Gewerbesteuer und insbesondere Umsatzsteuer) genauso nehandelt wird wie die Ehegattengemeinschaft?
Hinweis:
Zwischen A1 und A2 besteht in beiden Fällen Gütergemeinschaft, sofern das von Bedeutung für die Beantwortung der Frage ist. Die GbR-Anteile sind im Zweifel Sondergut, ansonsten Vorbehaltsgut, sofern das wichtig ist.
Auf die Fälle der Zugewinngemeinschaft bzw. der Gütertrennung ist grundsätzlich nicht einzugehen.
Vielen Dank.
