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Frage geschrieben am 19.02.2011 19:19:06

GbR Fortführungsklausel

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1589
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 108 weitere Antworten zum Thema GbR.
Guten Abend an alle,


ich bin gezwungen, da niemand anders dies für mich tut (warum auch, nur weil ich nicht mehr kann?)trotz der weiterhin einstürzenden gebälke, die ich seit 18 jahren atlasmässig auf meinen schultern durchaus einbruchgesichert getragen habe, nochmal aktiv zu werden.

Meine konkrete Frage ist: Warum soll eine GbR mit allen Leasing-, Miet- und anderen Verträgen nicht mehr fortgeführt werden können, wenn der lebensgefährte die firma fortführt? das Ausscheiden der (Lebensgefährtin-)/ Gesellschafterin ist ausschließlich auf die nicht mehr tragfähigen Privatkosten zurück zu führen, die im Rahmen der vor(++)jährigen Einnahmen von Bank und Versicherung angeraten wurden. jetzt ist die Gbr erloschen, die Einzel- unternehmung soll neu angemeldet werden.... neue steuernummer neue ID etc.,

Ich bitte um Hilfe für eine derartige "Fortführungsklausel", um auch als Rechtsnachfolger gegenüber den vertragspartnern zu bestehen.

Danke
kp

p.s. es ist nicht die frage der persönlichen haftung des ehem. gbr.-ges.. Das ich weiterhin hafte, steht (im Moment) nicht zur debatte.

kp

p.s.p.s.
in meiner momentanen situation bin ich gar sicher, ob ich überhaupt zahlungen leisten darf.

ich hoffe trotzdem auf antwort. Danke.
kp






Antwort geschrieben am 20.02.2011 09:50:24
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Auf eine Fortführungsklausel gegenüber den Vertragspartner können Sie leider nicht bestehen. Die beiden Gesellschafter der erloschenen GbR bleiben hier weiterhin inder Haftung.

Es besteht allenfalls die Möglichkeit die GbR mit einem anderen Gesellschafter fortzusetzen, wenn sich die GbR noch im Liquidationsstadium befindet. Ist die GbR erloschen und liquidiert besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Eine Fortsetzung der Verträge mit dem verbleibenden Einzelunternehmer kann nur mit Zustimmung der Vertragspartner erfolgen. Die Vertragspartner dürften aber an einer solchen Vertragsübernahme ein Interesse zu haben, da die GbR mangels Geschäftsbetrieb nicht mehr die geschuldeten Beträge erwirtschaften kann.

Daher müssen Sie im Ergebnis mit jedem Vertragspartner eine Einigung hinsichtlich der Vertragsübernahme treffen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

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