GbR, Gewinnausschüttung unregelmäßig, Untreue(?), Ansprüche gegeneinander
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Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Falldarstellung:
Drei Personen A, B und C gründen Mitte 2003 eine GbR, um gemeinsam den Lebenserwerb zu verdienen.
A ist verantwortlich für die Finanzen, schreibt Rechnungen, macht die Buchhaltung.
Nach ein paar Monaten Anfang 2004 scheidet C aus persönlichen Gründen aus der GbR aus, alle gegenseitigen Ansprüche werden vertraglich abschließend geregelt. A und B führen die GbR gemeinsam weiter fort. A wechselt parallel zum Ausscheiden von C den Wohnort und damit den Gewerbeort und richtet dort ein neues Konto ein. Die Bank eröffnet nur ein Konto auf den Namen von A. B hat keine Kontovollmacht.
Im Laufe der Zeit schüttet A in zahlreichen kleineren Buchungen an sich selbst Gewinne aus. B erhält in zeitlich wesentlich weiter auseinanderliegenden Abständen ebenfalls Ausschüttungen, die aber in der Gesamthöhe wesentlich geringer ausfallen. Die GbR gerät außerdem mit dem Finanzamt in Konflikt, weil Umsatzsteuervoranmeldungen durch A nicht rechtzeitig abgegeben und gezahlt wurden, und bleibt auch bei weiteren Gläubigern mit Zahlungen im Rückstand. Mit einem Kunden wird wegen Nichtzahlung ein Rechtsstreit geführt (und später gewonnen - die Zahlungsansprüche wurden dem Finanzamt verpfändet). Diese Umstände teilt A dem B auch mit, welcher sich daraufhin erklären kann, warum so wenig Gewinn ausgeschüttet wird. Die ungleichmäßige Gewinnausschüttung wird aber nicht mitgeteilt.
Im Jahr 2005 arbeitet die Freundin und spätere Ehefrau D des A in der GbR mit. Die Gewinnausschüttungen gehen jetzt parallel und ungefähr in gleicher Höhe an A und D - B erhält weiterhin nur einen verhältnismäßig geringen Anteil am Gewinn. Eine Vereinbarung über die Integration der D in die GbR wird nur mündlich geschlossen, der Gewinnanteil von A+D zu B ändert sich aber auch nicht im Vergleich zu vorher A zu B.
Mitte 2005 wird wegen anhaltender Finanzschwierigkeiten ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hinzugezogen. Die Gewinnfeststellung für 2003 und 2004 ergibt ein Mißverhältnis von ausgewiesenem Gesamtgewinn zu ausgeschüttetem Gewinn für B. A räumt ein, dass B noch Guthaben in der Firma hat.
Ebenfalls wird ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen A und B eröffnet, um das sich A kümmert. Das Verfahren wird schließlich ausgesetzt, sofern Steueranmeldung und -zahlung pünktlich geschehen.
Zum Jahresbeginn 2006 gründen A, B und D auf Anraten des Steuerberaters eine KG, die die Geschäfte der GbR fortführt. D wird Kommanditistin (mit Prokura), A und B sind Komplementäre. Die Eröffnungsbilanz der KG soll auch die bestehenden Guthaben der Gesellschafter (insbesondere B) ausweisen.
Durch erneute verspätetes Umsatzsteuervoranmeldungen und Rückstände der Steuerzahlung wird das ausgesetzte Untersagungsverfahren fortgesetzt und mündet in einer Gewerbeuntersagung gegen A und B (die KG-Gründung wird hierbei vom Amt ignoriert). B informiert sich endlich über die in der Vergangenheit gezahlten Gewinnausschüttungen und stellt fest, dass er für den Zeitraum 2003-2005 zusätzlich zu den gezahlten Ausschüttungen noch einen mittleren fünfstelligen Betrag zu kriegen hätte, der stattdessen an A und D ging.
Fragen:
Eingangsbemerkung: Trotz aller Vorfälle wird von B zunächst eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit A und D angestrebt. Alle zivilrechtlichen Fragen sollen außergerichtlich geklärt werden und in einem entsprechenden Erklärungs- bzw. Vertragswerk münden (z.B. Schuldanerkenntnis, Darlehensvertrag mit Tilgungsplan), welches nur im Notfall zivilgerichtlich bzw. strafrechtlich durchgesetzt werden soll.
1) Gegen wen kann B seinen Zahlungsanspruch aus der nicht gemäß Anteil erfolgten Gewinnausschüttung geltend machen? Gegen die GbR? Gegen die KG? Gegen A persönlich? Gegen D persönlich (grundsätzlich, oder nur bei Verantwortung von D, weil diese evtl. durch Kontovollmacht Zahlungen auf ihr Privatkonto veranlaßt hat)?
2) a) Welche Konsequenzen hätte ein Zahlungsanspruch gegen die GbR oder die KG, sollten A oder D aus der Gesellschaft ausscheiden, für B? b) Welche Konsequenzen bestünden, sollte B aus der KG ausgeschlossen werden (§740 BGB ist vertraglich ausgeschlossen).
3) Welche Konsequenzen hätte ein Zahlungsanspruch gegen A persönlich hinsichtlich seines Verbleibs oder Ausscheidens aus der KG?
4) Kann B Schadenersatz geltend machen für Wertpapiere, die er zur Sicherstellung seines Lebensunterhalts verkaufen mußte, die in der Zwischenzeit Wertsteigerungen erfahren haben? Ist dies abhängig von der Notwendigkeit, verkaufen zu müssen (wäre die Gewinnausschüttung wie vereinbart gleichmäßig erfolgt, wäre kein Liquiditätsengpaß aufgetreten)? Welche Schadenssumme kann angesetzt werden?
5) Kann sich B gegen nachträgliche Forderungen absichern, die das Finanzamt eventuell stellt, weil bei einer Betriebsprüfung die Vermischung von Privat- und Firmenkontobewegungen beanstandet wird und zu Steuernachzahlungen führt?
6) Kann B aufgrund des von ihm nicht zu verantwortenden Gewerbeuntersagungsverfahrens Ansprüche gegen den primär dafür verantwortlichen A durchsetzen?
7) Kann A seinerseits Ansprüche der Gesellschaft gegen B geltend machen, weil B durch psychische Probleme seiner Arbeit nur schleppend nachgegangen ist, und durch die drohende oder eingetretene Verzögerung bei Projekten a) Preisnachlässe an Kunden gewährt werden mußten und b) externe Dienstleister beauftragt wurden? Kann B die psychischen Probleme auf die mangelhafte Gewinnausschüttung schieben?
8) Gibt es außer der zivilrechtlichen Seite für B noch das Druckmittel, Anzeige wegen Untreue erstatten zu können, um A zu Wohlverhalten anzuhalten? Sind hierbei Fristen zu beachten (z.B. seit Kenntnisnahme von Sachverhalten)?
9) Sind die Kosten für die anwaltliche Beratung des B als Schadenersatz durch A zu begleichen?
GbR









