ich habe eine Gaststätte im ersten Stock verpachtet. Nach einer Überprüfung der Behörde brandschutzseitig wurde festgestellt, daß ein zusätzlicher Fluchtweg bereitgestellt werden muß. Dieser neue Fluchtweg führt nun über eine neue Treppe in einen Raum im EG, welcher durch eine Türe nach draußen führt. Dieser Raum im EG wurde nicht verpachtet und explizit im Vertrag ausgeschlossen.
Frage nun: der Pächter möchte diesen Raum für sich beanspruchen, aufgrund der öffentlich baurechtlichen Veränderung und behauptet, daß dieser somit in den Pachtgegenstand automatisch übernommen wurde ohne meine Zustimmung. Ebenso fordert er nun Übergabe der Schlüssel etc. Nach Auflage soll es sich eigentlich nur um einen Fluchtweg mit Notausgangstüre handeln, welcher also im Notfall zu benutzen ist. Was ist nun geltendes Recht?
Antwort geschrieben am 05.04.2011 13:45:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
der Vertrag legt in Ihrem Fall eindeutig fest, welche Räume an den Pächter verpachtet worden sind, welche ihm also zur Benutzung freistehen.
Daran ändern auch keine brandschutzrechtlichen Auflagen etwas, da diese höchstens dazu führen, dass ein weiterer Eingang/Ausgang zu seinem Betrieb geschaffen wird.
Der Raum im Erdgeschoss darf also weder ohne Ihre Erlaubnis von ihm genutzt werden, noch brauchen ihm die Schlüssel ausgehändigt zu werden, obgleich die Tür als Fluchtweg auch nicht verschlossen sein darf.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hoffmeyer direkt

