ich bin Mieter eines Hauses und mir wurden die Kosten für eine "Innere Prüfung (TÜV)über 400,55 €, sowie eine Gasleitungs-Druckprüfung über 160,65 € vom Vermieter in Rechnung gestellt auf der Mietnebenkosten 2010 unter der Rubrik "nicht jährliche Kosten".
Ist es von der Rechtslage so, daß der Mieter für solche Dinge wie Instandhaltung etc aufkommen muss.
Antwort geschrieben am 04.04.2011 13:02:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Eine abschließende Beantwortung Ihrer Frage ist nur nach Einsicht in Ihren Mietvertrag möglich, da dort entsprechende Regelungen zu finden sein können.
Grundsätzlich können Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden; was dauz gehört, ergibt sich aus Anlage 3 zu § 27 der 2. BerechnungsVO.
Die von Ihnen aufgeführten Positionen sprechen dafür, dass es sich nicht um Instandsetzungskosten handelt, sondern um solche für die Prüfungen der Betriebssicherheit von Anlagendes Hauses.
Damit handelt es sich sehr wahrscheinlich um umlagefähigen Kosten.
Wenn Sie letzte Sicherheit haben wollen, sollten Sie den bestehenden Mietvertrag zur Prüfung vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
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