Gartennutzung/Gartenpflege im Mehrparteien-Mietshaus
14.06.2012 02:40 |
Preis: ***,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Situation: Ich komme aus Bayern und wohne seit 1999 zur Miete in einem Mehrparteienhaus das einer Erbengemeinschaft gehört und von dieser vermietet wird. Im Vorderhaus sind 9 Parteien, da wohnt auch eine Person der Erbengemeinschaft die sich bis Ende letzten Jahres um alle Mietangelegenheiten gekümmert hat. Im Hinterhaus sind drei Wohnungen (2 Wohneinheiten habe ich selber angemietet, in der dritten wohnt meine Nachbarin) und noch Lagerräume im Parterre, die seit Anfang 2011 auch von uns beiden angemietet wurden. In den Mietverträgen ist die Nutzung des gemeinschaftlichen Hinterhofgartens (ca. 150 qm) nicht explizit mit aufgenommen.
In den letzten 13 Jahren haben meine Nachbarin und ich alle Arbeiten zur Pflege des Gartens (Rasen mähen, Unkraut jäten, Sommerbepflanzungen einbringen, Herbstschnitt etc.) übernommen, und dabei wurden die durchgeführten Veränderungen (Anpflanzungen von Bäumen, Neuanlage von Rabatten oder Hecken) immer in Absprache mit der im Vorderhaus wohnenden Vermieterin durchgeführt, bis hin zu einer Vereinbarung, dass sie sich an zwei Wochentagen um das Bewässern kümmert und wir an den anderen Tagen dafür zuständig sind. Alle Kosten für Pflanzen, Erde, Bewässerungseinrichtungen usw. haben wir so gut wie immer alleine getragen, gelegentlich bekamen wir mal 20 Euro von der Vermieterin "zugesteckt".
Neben der reinen Gartenpflege sieht unsere "Nutzung" so aus, dass wir uns im Sommer ca. einmal die Woche zum Grillen im Garten aufhalten (keine direkten Anwohner, und alle anderen Mieter aus dem Vorderhaus haben damit kein Problem), oder gelegentlich einen Liegstuhl rausstellen zum Sonnen, der anschließend wieder weggeräumt wird. Bis vor wenigen Jahren wurde zusammen mit der Vermieterin aus dem Vorderhaus und allen anderen Mietern auch ein Sommer-Grillfest veranstaltet. Der Garten wird außer von uns auch von anderen Mietern zum Wäschetrocknen genutzt.
Der entfernt wohnende Teil der Erbengemeinschaft kam ca. zweimal pro Jahr vorbei und hat sich alles angesehen. Dabei sind nie negative Äußerungen über den Garten gefallen, und auch der im Sommer ständig aufgestellte Grill hat nicht gestört.
Seit Ende letzten Jahres kann sich die Vermieterin aus dem Vorderhaus gesundheitsbedingt nicht mehr um die Verwaltungsaufgaben kümmern, und wir wurden schriftlich benachrichtigt, dass alle weitere Kommunikation (z.B. auch die Mietzahlungen auf ein anderes Konto) mit dem entfernten Teil der Erbengemeinschaft zu erfolgen habe.
Seit wenigen Wochen hat sich das bisher einvernehmliche Verhältnis massiv verschlechtert, so wurde meiner Nachbarin zunächst verboten ihr Zwergkaninchen für 20 Minuten auf der Wiese laufen zu lassen. Zuletzt hat Sie ein Schreiben bekommen, dass falls Sie an einer Nutzung der Gartenfläche interessiert sei, dies erst in einem Vertrag festgehalten werden muss. Die Vermieterin aus dem Vorderhaus geht uns aus dem Weg und grüßt nicht mal mehr, so dass der weitere Erhalt des Gartens ungeklärt ist.
Nun meine konkreten Fragen:
- Dürfen wir mit der Gartenpflege verfahren wie bisher?
- Ist für die weitere Nutzung (Grillen, Sonnen, Wäsche aufhängen etc.) tatsächlich erst noch ein Vertrag erforderlich? Ich ahne schon, dass die dafür dann auch noch Geld haben wollen.
- Ist es zulässig nur einem einzigen Mieter die bisher geduldete Nutzung zu untersagen?
- Sind alle bisherigen mündlichen Zusagen und Vereinbarungen nun einfach hinfällig?









