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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ende September Gartenmöbel geliefert bekommen. Die Glasplatte vom Tisch war kaputt, da wir vom Verkäufer aufgefordert wurden alles zu kontrollieren und ggf. Mängel anzuzeigen, haben wir die defekte Glasplatte moniert . Es wurde eine neue Glasplatte geliefert, die von uns wieder kontrolliert wurde und leider wieder eine abgeplatzte Stelle an einer Ecke hatte.
Die Glasplatte war verpackt und hatte an den Ecken Schutzkappen, unter einer dieser Schutzkappen war die Ecke abgeplatzt. Wir haben beim Fahrer auch diesen Mangel angegeben und er notierte auf dem Lieferschein: Glasplatte defekt, versteckter Mangel
Wir sind davon ausgegangen das "versteckter Mangel" im Zusammenhang mit den Schutzkappen stand, da die Ecken ohne entfernen dieser nicht sichtbar waren.
Nach langem Hin und Her mit dem Verkäufer, wurde uns heute mitgeteilt das die Spedition die Schadensregulierung ablehnt, da auf dem Beleg versteckter Mangel steht. Der Verkäufer lehnt den Austausch der Glasplatte ab. Wir hatten den Verkäufer direkt nach Lieferung(Anfang November) von dem Schaden informiert und auch den Passus auf dem Lieferschein mitgeteilt.
Meiner Meinung nach habe ich ein Recht auf eine Neulieferung, ich habe alle Vorgaben des Verkäufers befolgt und durch eine falsche Formulierung des Fahrers soll ich nun auf dem Schaden sitzen bleiben ? Zumal für mich der Verkäufer Ansprechpartner ist und nicht die Spedition.
Habe ich ein Recht auf eine mangelfreie Glasplatte ?
Vielen Dank im voraus !
Antwort geschrieben am 11.01.2011 17:59:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Gina Haßelberg
Lyrenstraße 13, 44866 Bochum, Tel: 02327/831874-0, Fax: 02327/831874-9
Zivilrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 103
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Die Rechtslage ist in Ihrem Fall eindeutig. Sie haben einen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache.
Wenn auch die Nachlieferung mangelhaft war, so können Sie jedenfalls noch einmal Neulieferung verlangen. Wie der Mangel im Lieferschein bezeichnet wurde und ob der Mangel während der Lieferung durch die Spedition eingetreten ist, ist unerheblich. Die Lieferung liegt im Risikobereich des Verkäufers. Ausschlaggebend ist lediglich, dass die Glasplatte bei Anlieferung schon mangelhaft war. Dieser Umstand dürfte nicht zwischen Ihnen und dem Verkäufer streitig sein, nachdem der Mangel vermerkt wurde.
Wenn der Spediteur den Mangel verursacht hat, so ist dieser dem Verkäufer ersatzpflichtig. Es mag sein, dass der Verkäufer auf Grund des Vermerkes „versteckter Mangel" Schwierigkeiten haben wird, die Spedition in Regress zu nehmen. Dies ist aber nicht Ihr Problem. Eine Neulieferung kann nicht von der Einstandspflicht der Spedition abhängig gemacht werden.
Ihr Ansprechpartner ist ausschließlich der Verkäufer.
Sie sollten daher auf Ihr Recht zur Neulieferung bestehen. Fordern Sie den Verkäufer hierzu binnen einer angemessenen Frist von 10-14 Tagen schriftlich auf. Wenn dies nicht hilft, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Sachverhaltsaufklärung nicht ersetzen kann. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen Ihrerseits kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Bei Unklarheiten können Sie gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)
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