Gartengestaltung in Mehrfamilienhaus
18.11.2010 23:31 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Ich hätte folgende Frage: Ich habe eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss gekauft (in Hessen) und mit ihr zusammen das Sondernutzungsrecht an einem Gartenanteil. In der Teilungserklärung steht weiter nichts, als dass mir Pflege und Unterhaltung auf eigene Kosten obliegen.
Der Garten wurde vom Bauträger gestaltet. Meine Frage: Inwieweit ist es mir gestattet, OHNE Zustimmung seitens der Eigentümergemeinschaft
a) zur Strassenseite eine 2m hohe Thuja-Hecke zu pflanzen (der Abstand zwischen Gehweg und der Hauswand beträgt lediglich 4m, d.h. die Hecke ist als Sichtschutz unerläßlich)
b) an anderen Abschnitten der Grundstücksgrenze eine Thujahecke mit einer Höhe von ca. 1,25m zu errichten und
b) auf dem Inneren des Grundstücks Pflanzen bis zu 1,25m zu pflanzen (z.B. Gruppen von 3-4 Thujas in Reihe)
Auf der jüngsten Eigentümerversamlung wurde mir a) gestattet mit der Einschränkung auf 1,80m und b) abgelehnt, c) stand nicht zur Debatte.
Danke & freundliche Grüße
JS
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